Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden zusätzliche Investitionen in Höhe von 175 Millionen € für Städte und Gemeinden zur Modernisierung der Infrastruktur, abzüglich der Abwicklungskosten, in Form eines Zweckzuschusses bereitgestellt. Die maximale Höhe des Zweckzuschusses liegt bei 25 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts.
Die Anträge auf Gewährung eines Zweckzuschusses sind vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 einzubringen. Die Anträge werden von einer Abwicklungsstelle geprüft, die Zuerkennung und Auszahlung des Zweckzuschusses an die jeweilige Gemeinde erfolgt durch das Bundesministerium für Finanzen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Bericht keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stögmüller. – Bitte.
14.04
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin selber in einer kleinen oberösterreichischen Stadt Gemeinderat, und ich bin nicht wirklich glücklich mit diesem Gesetz. Und ich werde Ihnen, Herr Minister, gerne sagen, warum ich damit nicht glücklich bin.
Man stellt jetzt 175 Millionen € aus Bundesmitteln insbesondere zur Sanierung und Errichtung kommunaler Infrastruktur bereit: beispielsweise für Senioreneinrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen, für Schulen, Kindergärten, öffentlichen Wohnbau, Wasser und Abwasser und so weiter. Diese Unterstützung hätte man auch anders organisieren können. Dazu wird meine Kollegin Heidelinde Reiter dann noch etwas sagen. Das Problem, das ich und wir Grüne mit diesem Gesetz haben, ist, dass diese Förderung an keine sinnvollen quantitativen und vor allem an keine qualitativen Kriterien geknüpft ist, an gar nichts. Es reicht ein Ansuchen und ein Nachweis bis 2021 vom Bürgermeister.
Wir haben aber große Probleme in unserem Land, gerade was die Baukultur angeht: Wir haben eine massive Zersiedelung in den Dörfern und Orten, wir haben haufenweise Leerstände, gerade in den Zentren der Städte und Gemeinden. Genau mit solch einer Sonderausschüttung wäre es möglich gewesen, Gemeinden an Kriterien für die Abholung der Gelder zu binden, und das auch noch ganz einfach und ohne viel Aufwand.
Wir brauchen in Österreich endlich eine flächensparende, vorausschauende und innovative Bodenpolitik. Es kann nicht mehr so weitergehen. Da möchte ich auch auf die Österreichische Raumordnungskonferenz Ende 2016 verweisen, die genau das eingefordert hat. Sehr kritisch sieht auch die Plattform Baukulturpolitik dieses Gesetz, und diese Plattform wird von vielen Fakultäten und Institutionen für Architektur und Raumplanung getragen. Ich zitiere aus der Stellungnahme, Herr Minister:
„Es ist unverständlich, wie es im Jahr 2017, parallel zur Ausarbeitung der baukulturellen Leitlinien des Bundes, möglich ist, ein solches Gesetz zu formulieren, ohne die geringsten Vorkehrungen zu treffen, um die Mittelverwendung an raumplanerische und architektonische, mit einem Wort baukulturelle Qualitätskriterien zu binden.“
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesräte David Stögmüller, Freundinnen und Freunde betreffend Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – KIG 2017
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