BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 101

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Ich glaube, das sind praktikable Verfahren, und da wir in der Länderkammer sind, er­wähne ich das auch. Das sollte man auch für andere Bundesländer, wo dies – wie in der Steiermark – nicht der Fall ist, überlegen. Das hier loszuwerden war für mich wich­tig.

Noch einmal wiederhole ich meinen Eingangssatz: Wir werden diesem Gesetz zustim­men, weil wir der Meinung sind, dass das eine sinnvolle Maßnahme ist. Alles werden wir nicht machen können, aber es stellt in jedem Fall doch eine Hilfe für die Gemeinden dar. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.52


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Posch-Gruska. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


14.52.53

Bundesrätin Inge Posch-Gruska (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gleich zu Beginn: Ich freue mich als Bur­genländerin natürlich sehr, dass Vertreter einer burgenländischen Gemeinde da sind, wenn wir diesen wichtigen Punkt besprechen.

Ich möchte ganz am Anfang auch sagen, dass es nicht sein kann, dass es irgendwo in Österreich eine Gemeinde gibt, die sagt: Das ist aber wirklich nichts, das kann es nicht sein! Man kann bei allem, das wir neu machen, bei jedem Gesetz, das wir neu schaf­fen, natürlich irgendwo ein Haar in der Suppe finden; das ist unbestreitbar, das wird so sein, das passiert uns im Privaten genauso, wie es in der Politik passiert. Wenn aber die Bundesregierung ein Paket mit 175 Millionen € schnürt und diese 175 Millionen € so aufgeteilt werden, dass von Anfang an jede Gemeinde eine Chance hat, einen Teil dieses Geldes zu bekommen – nämlich wirklich jede Gemeinde, egal, ob die Gemein­de zehn Angestellte hat, von denen einer vielleicht eh nur dafür abgestellt ist, zu schau­en, wo es Förderungen gibt, oder nur zwei Angestellte wie in meiner Gemeinde –, wenn man weiß, es gibt einen fixen Betrag, mit dem man Projekte, die man schon lange ma­chen möchte, leichter umsetzen kann, so kann das nur zu befürworten sein.

Klar, David, du hast prinzipiell recht damit – das hat auch der Herr Minister gesagt –, dass diese Richtlinien mit hineinkommen sollten, aber sie sind noch nicht fertig. (Bundesrat Stögmüller: Die gibt es schon seit 2007!) – Nein, ich habe extra noch einmal nachge­sehen, David, 2011 gab es die Richtlinien noch immer nicht; ich habe wirklich nachge­sehen, bitte glaube es mir!

Jede Gemeinde kann also mit einem fixen Förderbetrag rechnen. Noch dazu kommt, dass wir diesmal auch zusätzliche Förderungen in Anspruch nehmen können. Sonst ste­hen Gemeinden immer vor der Situation, dass sie eine Förderung bekommen, die Hälf­te aber selbst aufstellen müssen und eh nicht wissen, wie sie zu dem Geld kommen. Nun gibt es einmal die Möglichkeit, zusätzlich eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Das heißt, auch das ist ein sehr positives Zeichen.

Dann kommt noch dazu, dass diese Förderung nicht über die Länder geht. Ich gebe meinem Vorredner recht, wenn er sagt, dass es für Gemeinden manchmal schwer ist, von den Ländern den Betrag, der ihnen zusteht, auch wirklich zu bekommen. Jetzt gibt es diese Schiene nicht, die Bundesregierung gibt das Geld direkt den Gemeinden. Auch das ist eine sehr positive Maßnahme. Das heißt, mit diesem Gesetz schaffen wir als Länderkammer für die Gemeinden eine sehr, sehr wichtige und fortschrittliche Sache.

Es wurde von Minister Schelling auch schon das gemeindeübergreifende Arbeiten an­gesprochen, das Burgenland ist da sicherlich ein Vorreiter. Ich will jetzt nicht die Steier­mark kritisieren oder so, aber ich bin gegenüber gemeindeübergreifender Zusammen­arbeit aufgeschlossener, wenn die Gemeinden selbst bestimmen können, in welchen Be-


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