BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 21

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serwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter mit seiner Vertretung am 5. und 6. Juli 2017 und betreffend den Aufenthalt von Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz am 5. Juli 2017 in Kiew bei gleichzeitiger Beauftragung von Bundesmi­nister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer mit seiner Vertre­tung.

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüs­se des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Edgar Mayer: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnah­me von der 24-stündigen Auflagefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zwei­drittelmehrheit angenommen.

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Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der heu­tigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Edgar Mayer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichti­ge ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 bis 3, 4 und 5, 6 bis 8, 11 bis 16, 17 bis 19, 20 bis 22, 24 und 25, 26 und 27 sowie 29 bis 31 jeweils unter einem zu ver­handeln.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.

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Bevor ich jetzt in die Tagesordnung eingehe, darf ich all jene um Verständnis bitten, die zu uns gekommen sind, um meine Antrittsrede zu hören: Diese werde ich morgen zu Beginn der Sitzung um 9 Uhr halten. Dafür bitte ich um Verständnis. Vielen Dank.

14.07.131. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1475 d.B. und 1752 d.B. sowie 9825/BR d.B. und 9865/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (2044/A und 1753 d.B. sowie 9826/BR d.B. und 9866/BR d.B.)

 


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