Das, was hier jetzt beschlossen wird – nicht mit uns –, geht zulasten von Nachbarschaftsrechten, der Umwelt und bringt die erwartete Effizienzsteigerung der Verfahren vermutlich nicht, weil es auch unten, denke ich, in der konkreten Umsetzung zu Verwirrungen und Problemen kommen wird. Inwieweit sich Gemeinden sozusagen mit ihren Raumordnungsinteressen da durchsetzen können, einbringen können, das steht in den Sternen, auch, wie es dann tatsächlich mit gemischten Gebäuden geht, in welchen unten Gewerbenutzung und oben Wohnnutzung stattfindet.
Da gibt es also ein noch großes Problemfeld, das leider hier nicht geklärt wurde, und das bringt auch für die Konsenswerber nicht wirklich Sicherheit. Sie können nicht immer sicher sein, dass sie bei einer Übernahme tatsächlich einen Betrieb übernehmen, der alle Bewilligungen und so weiter hat, beziehungsweise auch, wie es tatsächlich im Verfahren dann vor sich geht.
Der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie in der Gewerbeordnung stimmen wir zu, wenngleich da viel Verantwortung auf die Bezirksbehörden abgeschoben wird und im Gesetz nicht wirklich definiert wird, was ein risikobasierter Ansatz ist, nach dem da vorzugehen ist. Da fehlen genauere Vorgaben im Gesetz. Es wären begleitende Schulungsmaßnahmen für die BHs sinnvoll, die das selbst auch zugeben. Stellungnahmen aus den Ländern weisen darauf hin, dass es hier zu Problemen kommen könnte. Die Vorgaben der Financial Action Task Force 2016 wird Österreich damit vermutlich nicht erreichen.
Es ist eine Tatsache, dass sich die Gewerbetreibenden hier einer sehr komplexen Materie gegenübersehen, mit hohen Strafdrohungen und damit hoher Rechtsunsicherheit, und dass in den BHs das Know-how weitgehend fehlt. Also ich glaube, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir haben trotzdem zugestimmt, die Richtlinie muss mit 26. Juni umgesetzt werden, und das Gesetz ist zumindest keine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Zustand, wenngleich eben ein verständliches Gesetz mit sehr konkreten Verpflichtungen und die Schaffung kompetenter Behörden, die die Einhaltung dieser Verpflichtungen auch sicherstellen, fehlen. Man darf ja träumen, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch in diesem Bereich wirksam bekämpft werden können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.37
Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.
14.37
Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich könnte mich jetzt all den Sätzen, die gesagt worden sind, anschließen – Bundesrat Krusche hat gesagt: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen!, von Bundesrätin Zwazl haben wir erfahren: Was lange währt, wird endlich gut!, und Bundesrätin Reiter hat gemeint, es wäre ein Hinnudeln bei diesem Gesetz –, aber ich sage einfach: Es geht Step by Step, wir gehen Schritt für Schritt in die richtige Richtung. Es ist bei dieser Reform einiges gelungen, wir sehen das aber trotzdem als erste Schritte in die richtige Richtung, um zu unserem Ziel zu kommen.
Die Gesetzesvorlage sieht ja vor allem Maßnahmen in Richtung Verfahrensvereinfachung, Deregulierung und, auch schon angesprochen, Liberalisierung vor. Teilgewerbe wurden gestrichen – vieles in diesem Bereich wurde heute schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen.
Auch meine Fraktion strebt natürlich in die Richtung, dass wir etwas weniger an reglementierten Gewerben haben. Der Wegfall des Hufschmiedgewerbes allein wird zu wenig sein, und das kann auch nicht das Ziel sein.
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