BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 28

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Das, was hier jetzt beschlossen wird – nicht mit uns –, geht zulasten von Nachbarschafts­rechten, der Umwelt und bringt die erwartete Effizienzsteigerung der Verfahren vermut­lich nicht, weil es auch unten, denke ich, in der konkreten Umsetzung zu Verwirrungen und Problemen kommen wird. Inwieweit sich Gemeinden sozusagen mit ihren Raum­ordnungsinteressen da durchsetzen können, einbringen können, das steht in den Ster­nen, auch, wie es dann tatsächlich mit gemischten Gebäuden geht, in welchen unten Ge­werbenutzung und oben Wohnnutzung stattfindet.

Da gibt es also ein noch großes Problemfeld, das leider hier nicht geklärt wurde, und das bringt auch für die Konsenswerber nicht wirklich Sicherheit. Sie können nicht im­mer sicher sein, dass sie bei einer Übernahme tatsächlich einen Betrieb übernehmen, der alle Bewilligungen und so weiter hat, beziehungsweise auch, wie es tatsächlich im Verfahren dann vor sich geht.

Der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie in der Gewerbeordnung stimmen wir zu, wenn­gleich da viel Verantwortung auf die Bezirksbehörden abgeschoben wird und im Ge­setz nicht wirklich definiert wird, was ein risikobasierter Ansatz ist, nach dem da vorzu­gehen ist. Da fehlen genauere Vorgaben im Gesetz. Es wären begleitende Schulungs­maßnahmen für die BHs sinnvoll, die das selbst auch zugeben. Stellungnahmen aus den Ländern weisen darauf hin, dass es hier zu Problemen kommen könnte. Die Vor­gaben der Financial Action Task Force 2016 wird Österreich damit vermutlich nicht er­reichen.

Es ist eine Tatsache, dass sich die Gewerbetreibenden hier einer sehr komplexen Ma­terie gegenübersehen, mit hohen Strafdrohungen und damit hoher Rechtsunsicherheit, und dass in den BHs das Know-how weitgehend fehlt. Also ich glaube, dass hier Hand­lungsbedarf besteht. Wir haben trotzdem zugestimmt, die Richtlinie muss mit 26. Juni umgesetzt werden, und das Gesetz ist zumindest keine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Zustand, wenngleich eben ein verständliches Gesetz mit sehr konkre­ten Verpflichtungen und die Schaffung kompetenter Behörden, die die Einhaltung die­ser Verpflichtungen auch sicherstellen, fehlen. Man darf ja träumen, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch in diesem Bereich wirksam bekämpft werden kön­nen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.37


Präsident Edgar Mayer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.

 


14.37.29

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Ich könnte mich jetzt all den Sätzen, die gesagt worden sind, an­schließen – Bundesrat Krusche hat gesagt: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen!, von Bundesrätin Zwazl haben wir erfahren: Was lange währt, wird endlich gut!, und Bundesrätin Reiter hat gemeint, es wäre ein Hinnudeln bei diesem Gesetz –, aber ich sage einfach: Es geht Step by Step, wir gehen Schritt für Schritt in die richtige Rich­tung. Es ist bei dieser Reform einiges gelungen, wir sehen das aber trotzdem als erste Schritte in die richtige Richtung, um zu unserem Ziel zu kommen.

Die Gesetzesvorlage sieht ja vor allem Maßnahmen in Richtung Verfahrensvereinfa­chung, Deregulierung und, auch schon angesprochen, Liberalisierung vor. Teilgewerbe wurden gestrichen – vieles in diesem Bereich wurde heute schon von meinen Vorred­nerinnen und Vorrednern angesprochen.

Auch meine Fraktion strebt natürlich in die Richtung, dass wir etwas weniger an regle­mentierten Gewerben haben. Der Wegfall des Hufschmiedgewerbes allein wird zu we­nig sein, und das kann auch nicht das Ziel sein.

 


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