Oberösterreich wird für den Aufwand dieser Erprobung 164 000 € bekommen, plus circa 100 000 Euro für die wissenschaftliche Begleitung, um auch im finanziellen Bereich entsprechende Möglichkeiten für diesen Pilotversuch zu haben.
Zweifellos ist es vernünftig, dies in der Praxis zu erproben, den Bildungskompass in dieser Form einzuführen und dabei Erfahrungen zu sammeln. Wir werden das in Oberösterreich gerne und mit großer Freude machen. Ich bin überzeugt, dass uns die Ergebnisse weiterhelfen werden, um den Bildungskompass auch in allen anderen Bundesländern einzuführen und da die Qualitäten weiterzuentwickeln. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Lindinger und Stögmüller.)
17.24
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.
17.25
Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir beschließen heute eine Reihe von wichtigen Finanzgesetzen; meine Vorrednerinnen und Vorredner haben ja schon einiges dazu gesagt. Kollege Lindinger hat auch schon darauf hingewiesen, wie wir kleinen Trafikantinnen und Trafikanten das Überleben sichern oder erleichtern können, und auch der Bildungskompass im Land Oberösterreich ist von meinem Kollegen angesprochen worden, aber auch von meinem Vorredner.
Ich möchte jetzt aber trotzdem ein paar Sätze zur Mitarbeiterbeteiligungsstiftung beziehungsweise zum Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz sagen. Lieber Kollege Rösch, du hast schon recht, aber ich glaube, bei all den Dingen, die wir haben, findet man immer irgendeines negativ. Es sind mehr als 6 Prozent aller Beschäftigten an ihrem Unternehmen beteiligt. Ich finde, dass wir heute mit diesem Gesetz den gesetzlichen Rahmen genau für diese Mitarbeiterbeteiligung beschließen, ist gut, damit es eine gesetzliche Vorlage gibt, worin alles festgehalten wird. (Zwischenruf des Bundesrates Rösch.) Bis dato hat ja die Rechtslage so ausgesehen, dass die MitarbeiterInnen Anteile von jenem Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind, bis zu 3 000 € steuerlich begünstigt erwerben konnten. Viele der derzeit im Umlauf befindlichen Regelungen sind äußerst unflexibel, und daher ist das, was wir heute alles in ein Gesetz gießen, ein wichtiger Schritt.
In Zukunft soll es möglich sein, dass pro Jahr und pro Mitarbeiterin/pro Mitarbeiter bis zu 4 500 € steuerfrei sind. Die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung müssen natürlich für alle im Unternehmen Beschäftigten gelten, und zwar egal, auf welcher Ebene sie sich befinden, denn – das hat Frau Dr. Reiter angesprochen – dass es nur die obere Ebene ist, davon gehe ich nicht aus. Ich gehe davon aus, dass es alle Beschäftigten im Unternehmen betrifft, dass alle eine Möglichkeit haben, sich am Unternehmen zu beteiligen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich kenne diese Möglichkeit der Beteiligung von MitarbeiterInnen an einem Unternehmen, besser gesagt, an dem Unternehmen, in welchem sie beschäftigt sind, nämlich bei der voest. Dort gibt es diese Möglichkeit, sich am Unternehmen zu beteiligen, schon seit Jahren. Das Management und der damalige Betriebsrat der voestalpine haben bereits im Jahr 2000 gemeinsam ein innovatives und für viele zu diesem Zeitpunkt überraschendes Konzept erarbeitet, nämlich dass sich die MitarbeiterInnen mit einem Aktienbesitz am Unternehmen beteiligen können.
Die voestalpine-Mitarbeiterbeteiligung umfasst derzeit – und daran sieht man, dass es schon sehr viele betrifft – rund 22 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller 52 Gesellschaften des voestalpine Konzerns und rund 1 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 84 Gesellschaften in weiteren Ländern. So vertritt die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung insgesamt 14,8 Prozent der Stimmrechte der voestalpine AG und ist somit – sowohl nach Stimmprozenten als auch gemessen am Aktienwert – die größte Mitarbeiterbeteiligung in Österreich.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite