BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 71

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Oberösterreich wird für den Aufwand dieser Erprobung 164 000 € bekommen, plus cir­ca 100 000 Euro für die wissenschaftliche Begleitung, um auch im finanziellen Bereich entsprechende Möglichkeiten für diesen Pilotversuch zu haben.

Zweifellos ist es vernünftig, dies in der Praxis zu erproben, den Bildungskompass in dieser Form einzuführen und dabei Erfahrungen zu sammeln. Wir werden das in Ober­österreich gerne und mit großer Freude machen. Ich bin überzeugt, dass uns die Ergeb­nisse weiterhelfen werden, um den Bildungskompass auch in allen anderen Bundes­ländern einzuführen und da die Qualitäten weiterzuentwickeln. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Lindinger und Stögmüller.)

17.24


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.

 


17.25.00

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Wir beschließen heute eine Reihe von wichtigen Finanzgeset­zen; meine Vorrednerinnen und Vorredner haben ja schon einiges dazu gesagt. Kolle­ge Lindinger hat auch schon darauf hingewiesen, wie wir kleinen Trafikantinnen und Tra­fikanten das Überleben sichern oder erleichtern können, und auch der Bildungskom­pass im Land Oberösterreich ist von meinem Kollegen angesprochen worden, aber auch von meinem Vorredner.

Ich möchte jetzt aber trotzdem ein paar Sätze zur Mitarbeiterbeteiligungsstiftung bezie­hungsweise zum Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz sagen. Lieber Kollege Rösch, du hast schon recht, aber ich glaube, bei all den Dingen, die wir haben, findet man im­mer irgendeines negativ. Es sind mehr als 6 Prozent aller Beschäftigten an ihrem Un­ternehmen beteiligt. Ich finde, dass wir heute mit diesem Gesetz den gesetzlichen Rah­men genau für diese Mitarbeiterbeteiligung beschließen, ist gut, damit es eine gesetzli­che Vorlage gibt, worin alles festgehalten wird. (Zwischenruf des Bundesrates Rösch.) Bis dato hat ja die Rechtslage so ausgesehen, dass die MitarbeiterInnen Anteile von je­nem Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind, bis zu 3 000 € steuerlich begünstigt er­werben konnten. Viele der derzeit im Umlauf befindlichen Regelungen sind äußerst un­flexibel, und daher ist das, was wir heute alles in ein Gesetz gießen, ein wichtiger Schritt.

In Zukunft soll es möglich sein, dass pro Jahr und pro Mitarbeiterin/pro Mitarbeiter bis zu 4 500 € steuerfrei sind. Die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung müssen natürlich für alle im Unternehmen Beschäftigten gelten, und zwar egal, auf welcher Ebene sie sich befinden, denn – das hat Frau Dr. Reiter angesprochen – dass es nur die obere Ebene ist, davon gehe ich nicht aus. Ich gehe davon aus, dass es alle Beschäftigten im Unter­nehmen betrifft, dass alle eine Möglichkeit haben, sich am Unternehmen zu beteiligen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich kenne diese Möglichkeit der Beteiligung von Mit­arbeiterInnen an einem Unternehmen, besser gesagt, an dem Unternehmen, in welchem sie beschäftigt sind, nämlich bei der voest. Dort gibt es diese Möglichkeit, sich am Un­ternehmen zu beteiligen, schon seit Jahren. Das Management und der damalige Be­triebsrat der voestalpine haben bereits im Jahr 2000 gemeinsam ein innovatives und für viele zu diesem Zeitpunkt überraschendes Konzept erarbeitet, nämlich dass sich die MitarbeiterInnen mit einem Aktienbesitz am Unternehmen beteiligen können.

Die voestalpine-Mitarbeiterbeteiligung umfasst derzeit – und daran sieht man, dass es schon sehr viele betrifft – rund 22 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller 52 Gesell­schaften des voestalpine Konzerns und rund 1 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 84 Gesellschaften in weiteren Ländern. So vertritt die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung insgesamt 14,8 Prozent der Stimmrechte der voestalpine AG und ist so­mit – sowohl nach Stimmprozenten als auch gemessen am Aktienwert – die größte Mit­arbeiterbeteiligung in Österreich.

 


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