BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 83

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dung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur An­tragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juli 2017 mit Stimmenein­helligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste hat sich Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundes­rätin.

 


18.05.36

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme gleich zum Wirtschaftliche Eigentümer Re­gistergesetz: Auch hier geht es wieder um die Geldwäscherichtlinie. Wirtschaftliche Ei­gentümer sind alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger steht. Es soll durch dieses Register Behörden und anderen Institu­tionen erleichtert werden, die wahren Eigentümer von Gesellschaften, von Stiftungen, von Trusts und so weiter zu bestimmen.

Nun ist es so, dass am wichtigsten im Kampf gegen Steuerbetrug und -vermeidung, im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Transparenz ist. Denken wir an die ganzen Leaks: Ob das Lux Leaks, Panama Leaks, Bahamas Leaks waren – immer nach dieser Transparenz, die da plötzlich eingetreten ist, ist doch Bewegung in die Sa­che gekommen und sind Fortschritte erzielt worden. Das ist es, was uns in dem hier vor­liegenden Register fehlt: dieses wichtige Element der Transparenz, nämlich der öffent­liche Zugang zu diesem Register.

Es muss ein berechtigtes Interesse da sein, das heißt, es muss nachgewiesen werden, dass bereits erfolgreiche Aktivitäten zur Verhinderung von Geldwäsche vorliegen, erst dann ist der Zugang gewährleistet. Damit ist man hinter den Entwurf der Richtlinie zu­rückgefallen, den die Kommission nach den Panama Papers veröffentlicht hat. Es ist leider auch der Rat hinter das zurückgefallen, im letzten Ratsbeschluss war von einer solchen Offenheit nicht mehr die Rede.

Wir haben uns aber Regelungen in anderen Ländern angeschaut. Die deutsche Rege­lung ist liberaler, auch Großbritannien, die Niederlande und Dänemark gehen weiter, und auch das Tax Justice Network sagt, dass es liberaler und offener geht.

In dieser Vorlage wird weiter verschleiert, wird möglichst zugehalten, und das angeb­lich, nach Aussage des Ministers, weil die Daten von der Öffentlichkeit fehlinterpretiert werden könnten. Dieser Meinung können wir uns nicht anschließen. Ich glaube, wir brau­chen maximale Transparenz und maximale Öffentlichkeit, um wirklich gegen Geldwä­sche, gegen Steuervermeidung und all diese Dinge vorgehen zu können.

Dem Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Ver­hinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung stimmen wir zu, ebenso dem Abkommen mit Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, auch das findet unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.08

 


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