BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 90

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terreich eine Sportförderung, die transparent ist, eine Sportförderung ohne Einflussnah­me von parteinahen Sportverbänden, und es muss sichergestellt werden, dass beson­dere Förderinteressen bei der Vergabe berücksichtigt werden können, zum Beispiel im Behindertensport. (Präsident Mayer übernimmt den Vorsitz.)

Wir Grüne im Bundesrat werden dem Bundes-Sportförderungsgesetz heute keine Zu­stimmung geben. Ich werde Ihnen auch gerne sagen, warum.

Die Kolleginnen und Kollegen haben schon ausgeführt oder berichtet, was es mit der neuen Bundes-Sport GmbH auf sich hat, die anstelle des Bundes-Sportförderungsfonds gegründet wird. Das österreichische Modell sieht Folgendes vor: Aufsichtsrat mit vier Mitgliedern, zwei davon sind aus Sportverbänden. Die Kommission, die auch die För­derrichtlinien beschließt oder bestimmt, besteht aus sechs Mitgliedern, vier kommen aus Sportorganisationen. Das heißt, zwei Drittel der Mitglieder sind aus den Verbänden, und somit bestimmen auch in Zukunft die Fördernehmer selbst über die Kriterien der Förder­vergaben. So, wie das aufgebaut ist, können wir Grüne das nicht unterstützen.

Positiver sehe ich dabei – und das muss man auch sagen – die Förderdatenbank. Im Aus­schuss wurde uns noch kein Datum genannt, wann es kommt, aber sie wird in Kürze kommen, hat es im Ausschuss geheißen. Darin wird dann über alle gewährten Förde­rungen mit Angabe der Höhe, des Fördernehmers, des Zweckes und kurzer Begrün­dung informiert. Das ist zumindest schon einmal ein Schritt Richtung Transparenzda­tenbank, aber noch nicht ganz dorthin, wo wir wirklich hinwollen, nämlich zur vollen Transparenz, wer die Förderteilnehmer und wie hoch die Förderungen sind und so wei­ter.

Positiv ist auch, dass die Bundessporteinrichtungen GmbH, zu der die Bundessport- und Freizeitzentren Südstadt oder Maria Alm/Hintermoos gehören, in die neue GmbH eingegliedert wird. Ich glaube, dass das neue Synergien schaffen wird, zum Beispiel bei der Verwaltung, und es bedeutet auch gewisse Einnahmen, zum Beispiel durch die Vermietungen.

Ein weiterer Grund, warum wir dieses Gesetz auch nicht unterstützen können, ist, dass die Befugnisse vonseiten des Ministeriums weiter zurückgestutzt werden, da alle För­dermittel nur noch über die Bundes-Sport GmbH ausgezahlt werden. Das Ministerium kann keinen eigenen Schwerpunkt mehr setzen und auf die Fördervergabe keinen Ein­fluss mehr nehmen. Damit ist eine sportpolitische Schwerpunktsetzung eigentlich de facto nicht mehr möglich. Das wäre aber wichtig, zum Beispiel gerade im Behinderten­sport, bei Förderungen von EinzelsportlerInnen oder Teams ohne Unterstützung eines Verbandes oder bei Großveranstaltungen. Das sehen wir sehr kritisch.

Auch die Unvereinbarkeitsregelung ist nach unserer Meinung viel zu schwach ausfor­muliert, denn sie bezieht sich nur auf Personen mit Leitungsfunktionen in den Verbän­den.

Wir hätten uns hier ein Gesetz gewünscht, Herr Minister, das eine wirkliche Transpa­renzdatenbank beinhaltet, eine partei- und verbandsunabhängige Sportförderung und ei­ne Förderstruktur, die auch auf besondere Förderinteressen, wie zum Beispiel den Be­hindertensport oder verbandsfreie Teams, eingeht. Leider nein. Daher auch keine Zu­stimmung von unserer Seite im Bundesrat. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.34


Präsident Edgar Mayer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Pum. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.34.29

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine Damen und Herren! Die Bundes-Sportförderung steht vor der Reform, und die Diskus­sionen darüber sind sehr divergierend. Für uns – und damit meine ich sehr klar auch


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