BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 107

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19.37.18

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Zuseherinnen hier und zu Hause! Es werden wieder drei Tages­ordnungspunkte unter einem debattiert; ich werde meine Ausführungen dazu ganz kurz halten.

Da ist zum einen TOP 29, das Kraftfahrgesetz: Wir begrüßen, dass endlich, nachdem es 2012 schon angekündigt worden ist, die Reintegration der Bundesanstalt für Ver­kehr in das BMVIT umgesetzt wird. Es gibt eine ganze Menge kleiner Änderungen, von den grünen Nummerntafeln für emissionsfreie Busse und Lkws bis hin zur Anerken­nung von Heeresfahrlehrern im zivilen Bereich, die wir alle sehr begrüßen. Wir finden aber einfach den gesamten Probekennzeichenaufwand inklusive der bilateralen völker­rechtlichen Verhandlungen sehr aufwendig und hätten uns diesbezüglich eine bessere Lösung gewünscht. Wir werden aber trotzdem hier im Plenum zustimmen.

Zu Tagesordnungspunkt 31, Luftfahrtgesetznovelle: Die Novelle enthält EU-Umsetzun­gen betreffend die Unfalluntersuchungen und so weiter und betreffend die Seveso-III-Richtlinien. Die Umsetzungen passen so für uns und sind auch terminlich bereits fällig, teilweise sogar überfällig. Eine Frist ist, glaube ich, vorgestern gefallen. Was wir aber kritisch sehen und warum wir diese Novelle schlussendlich auch ablehnen, sind die Än­derungen mit Fluglärmbezug.

Bisher hat es ein eigenes Bundesgesetz gegeben, das Bundesgesetz über lärmbeding­te Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen. Dieses Bundesgesetz fällt, stattdessen wird das neu in § 80c zum Thema Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen eingebaut. Es han­delt sich aber nicht um das ganze bisherige Gesetz, sondern nur um einen Teil der Rege­lungen. Die Stellungnahmeverfahren zum Beispiel sind beschnitten, die Zielbestimmun­gen entfallen ersatzlos, gerade dort waren aber aus Umweltsicht sehr positive Formu­lierungen enthalten. Sie sind jetzt einfach nicht mehr vorhanden. Es wird tendenziell et­was luftfahrtfreundlicher, zum Beispiel auch der Berechnungsmodus für die Lärmwerte der Flugzeuge.

Tagesordnungspunkt 30 stimmen wir zu, das ist die Novelle des Wasserstraßengeset­zes. Die Aufgaben der Schifffahrtsaufsicht werden darin großteils an die via donau aus­gelagert. Sie sind dort sehr sinnvoll aufgehoben. Es kostet zwar dann mehr, aber wenn es effizient ist und anscheinend sehr viele Synergieeffekte herauskommen, passt das. (Bundesminister Leichtfried: Einmalig kostet es mehr!) – Einmalig kostet es mehr? – Na dann ist es gut. Wir hätten es auch so super gefunden.

Mich als Gewässerbiologin freut es besonders, dass endlich das flussbauliche Gesamt­projekt aus dem Gesetz gestrichen ist. Dieses Schotterbeigabenexperiment liegt schon lange auf Eis und ist 2016 aus der UVE endgültig zurückgezogen worden, weil im Pi­lotprojekt einfach nicht gehalten wurde, was es versprochen hat.

Stattdessen macht die via donau jetzt etwas ganz Sinnvolles: Sie macht ökologischen Wasserbau. Sie macht Uferrückbauten und weitere Anschlüsse von Altarmen an die Do­nau, um den Flusslauf zu verbreitern und der Eintiefung entgegenzuwirken. Das begrü­ßen wir, und daher werden wir Tagesordnungspunkt 30 ebenfalls zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

19.40


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pfister. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.40.36

Bundesrat René Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicole hat schon einiges ausgeführt, ich möchte zu den drei Tagesordnungspunkten ein paar kurze Anmerkungen machen. Bei der luftfahrt­rechtlichen Komponente möchte ich mich ein wenig länger aufhalten.

 


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