BundesratStenographisches Protokoll870. Sitzung, 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017 / Seite 108

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Was bei TOP 29 positiv ist und wir im Ausschuss auch diskutiert haben und sehr be­grüßen – vor allem auch als ArbeitnehmerInnenvertreterinnen und ArbeitnehmerInnen­vertreter –, sind die – unter Anführungsstrichen – „Gutpunkte“ für Unternehmungen bei po­sitiven Kontrollen zur Lenkerzeit oder Lenkererhebung, aber auch die massiven Straf­verschärfungen für solche, die sich nicht daran halten. Diese Maßnahmen werden mit der Gesetzesnovelle eingeführt, und das begrüßen wir ausdrücklich.

Bei TOP 30, der Schifffahrtsnovelle, geht es auch – und das soll man nicht verschwei­gen – um eine Kosteneinsparung, die mit der Überführung in die via donau erfolgen. Die genannten Aufwände der via donau werden vom Bund mit einem Jahrespauschalbe­trag in Höhe von 5 Millionen € abgedeckt. Hier geht es natürlich auch um eine Effizienz­steigerung hinsichtlich des Wasserverkehrs und unseres Wasserstraßengesetzes.

TOP 31 betrifft das Luftfahrtgesetz. Seit der letzten umfangreichen Änderung im Jahr 2013 hat sich natürlich auch im Luftverkehrssektor einiges getan. Wir wissen, dass die Zahl der Flüge im Luftverkehrsbereich nicht nur europaweit, sondern auch weltweit zunimmt. Was aber die wenigsten wissen, ist, dass die Lärmbelästigung aufgrund der Effektivität von Triebwerken beziehungsweise der verschiedenen Engines, die auf den Triebwerken montiert werden, in den letzten zehn Jahren um fast 70 Prozent abgenommen hat.

Das heißt, es ist nicht immer so, dass die Änderungen, welche die Europäische Union vorgibt, oder auch Änderungen von Rahmenbedingungen, die vorgegeben werden, alle schlecht sind. In diesem Fall bedeuten sie, dass diese Belästigungen oder Lärmbelästi­gungen, wie du sie nennst, zwar nachweislich stattfinden, aber in den letzten Jahren mas­siv reduziert werden konnten.

Dieses Gesetz befasst sich im Großen und Ganzen mit der Umsetzung der EU-Richt­linie, die vorgegeben wird.

Daher werden wir, lieber Herr Minister, diesen drei Gesetzen natürlich sehr gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.43


Präsident Edgar Mayer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Mag. Leichtfried. – Bitte, Herr Minister.

 


19.43.14

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nützen, um et­was Licht in das Dunkel der Einsparungen im Zusammenhang mit der via donau zu bringen, da das angesprochen wurde. Auf den ersten Blick sieht es natürlich so aus, als gäbe es keine Einsparungen, weil die Aufwände der via donau höher sind, als dies vor­her der Fall war. Das hat aber einen guten Grund.

Diese Aufwände bestehen nur für die via donau und das nicht immer, sondern nur am Anfang. Die Pauschalsumme, die das Ministerium zahlt, bleibt jedoch gleich. Für die Steu­erzahlerinnen und den Steuerzahler gibt es diese hohen Aufwände am Anfang nicht.

Der Grund für diese Aufwände ist aber ein seemännischer: Auf der Donau sind derzeit die Baken, die Leuchtzeichen und Ähnliches auf einem Stand, der nicht mehr dem mo­derner Navigationsinstrumente entspricht. Die Tonnen sind großteils aus Metall bezie­hungsweise aus altem Kunststoff und werden jetzt durch moderne Tonnen aus Kunst­stoff ersetzt, was eine komplette Umrüstung bedeutet. Es geht aber nicht so sehr um das äußere Material der Tonnen, sondern darum, dass darin jetzt GPS-Empfänger ein­gebaut werden, sodass die Navigation auch bei Nebel, Dunkelheit und so weiter leich­ter möglich ist und man nicht mehr auf die Lichtsignale angewiesen ist.

Das ist der Grund dafür, dass es am Anfang teurer ist. Sobald die Umrüstung auf GPS erfolgt sein wird, ist die Donau nicht nur – wie Frau Abgeordnete Schreyer schon aus-


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