BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 64

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12.17.396. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz geän­dert werden (2308/A sowie 9900/BR d.B. und 9908/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.

 


12.17.54

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Freiwilligengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich stelle daher sogleich den Antrag.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein

Erste Rednerin: Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


12.18.32

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Ich gehe davon aus, dass wir uns alle im Klaren darüber sind, dass in Österreich vieles nicht funktionieren würde, gäbe es nicht die rund 3,5 Millionen frei­willigen oder ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Ohne Entlohnung erfüllen sie wich­tige gesellschaftliche Aufgaben, die Palette reicht von Vereinen über Feuerwehr- und Rettungsdienste bis hin zu Nachbarschaftshilfe, Deutschkursen, Betreuung von Asyl­werbern und Asylwerberinnen und so weiter – ich glaube, die Liste kann man fast end­los fortsetzen.

Seit dem Jahr 1968 besteht in Österreich die Möglichkeit, ein sogenanntes Freiwilliges Soziales Jahr zu absolvieren. Junge Menschen ab 18 Jahren erhalten dabei die Chan­ce, zehn beziehungsweise elf Monate lang die Arbeit im Sozialbereich kennenzulernen und zu sehen, was im Sozialbereich passiert. Mit der uns vorliegenden Gesetzesände­rung soll klargestellt werden, dass ein Freiwilliges Sozialjahr weiterhin bei Rettungsor­ganisationen erfolgen kann.

Für viele ist der Rettungsdienst ein sehr interessanter Bereich, in dem das Sozialjahr sehr gerne absolviert wird. Daher ist es auch als sehr positiv zu sehen, dass es nun keine Befristungen mehr gibt, und zwar in keinem Bereich, weder im Rettungsdienst noch in anderen Bereichen.

Weiters ist auch neu, dass es möglich ist, das Freiwillige Sozialjahr in Krankenanstal­ten zu absolvieren, was ebenso eine erfreuliche Sache ist.

Anmerken möchte ich noch kurz, dass das Freiwillige Sozialjahr ja nicht nur in Öster­reich absolviert wird, sondern auch im Ausland und dass ohne Ersparnisse oder oft­mals auch ohne familiäre Unterstützung, auf die leider nicht alle zurückgreifen können, ein Gedenkdienst im Ausland aufgrund fehlender Mittel einfach nicht möglich ist. Daher ist es auch zu begrüßen, dass jetzt eine Aufstockung der Fördermittel für den Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland von den bisher 720 000 € auf 1,2 Millionen € vor­gesehen ist.

 


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