BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 66

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lassen oder sich für eine andere Ausbildung entscheiden. Daher bin ich für diese Er­weiterung wirklich sehr dankbar.

Ebenso ist das Fallen der Befristung für den Rettungsdienst ein entscheidender Punkt, in dem auch ein Potenzial für die Zukunft steckt, nämlich insofern, als es doch auch viele junge Menschen gibt, die ehrenamtlich beim Rettungsdienst bleiben wollen. Ich denke, das ist gerade in diesem Bereich sehr wichtig.

Österreich ist – das hat Renate Anderl auch schon angesprochen – ein Land des Eh­renamtes, der Ehrenamtlichkeit, und das sind schon beeindruckende Zahlen: Knapp 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in den verschiedensten Vereinen, Traditions­verbänden oder im sozialen Bereich, und das ist wirklich unbezahlbar, das ist finanziell nicht aufzuwiegen. Umso mehr müssen wir alle – und ich tue das heute auch sehr ger­ne und aus ganzem Herzen – ihnen immer wieder Dank, Wertschätzung und Anerken­nung aussprechen, weil wir wissen, dass es viele Bereiche gibt, die ohne unsere Eh­renamtlichen einfach nicht funktionieren würden.

Was mich besonders freut und was für uns alle, glaube ich, sehr schön ist, immer wie­der miterleben zu dürfen, das ist, dass es immer wieder junge Menschen gibt, die sich für das Ehrenamt entscheiden, immer wieder viele junge Menschen gibt, die sich auch für eine freiwillige Tätigkeit im Sozialbereich entscheiden. Und das gehört unterstützt und weiter fortgeführt. Genau das ist auch der Punkt, warum ich und natürlich auch mei­ne Fraktion dieser Änderung des Freiwilligengesetzes sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.26


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster darf ich Frau Bundesrätin Ecker das Wort erteilen. – Bitte

 


12.26.40

Bundesrätin Rosa Ecker (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Man hat den Eindruck, das Plenum ist heute schon etwas müde. Das ist vielleicht der Mittagszeit geschuldet oder dem Ende des Wahlkampfes oder dem Umstand, dass es keine Kontraredner zu die­sem Punkt gibt. Aber vielleicht kann ich Sie etwas aufwecken mit der Frage: Was ist eigentlich ein Freiwilliges Sozialjahr? – Der Begriff war mir bekannt, ich habe auch schon Personen getroffen, die das gemacht haben, aber mit dem Hintergrund an sich habe ich mich noch nicht beschäftigt, und diese Lücke in meiner Allgemeinbildung – aber viel­leicht auch der Ihren – habe ich jetzt geschlossen.

Das Freiwillige Sozialjahr dient zur Bildungs- und Berufsorientierung in sozialen Berufs­feldern und soll freiwilliges Engagement fördern. Ein solches Sozialjahr zu absolvieren ist möglich für Menschen ab 18 Jahren, in Ausnahmefällen auch schon ab 17 Jahren, die physisch und psychisch belastbar sind, sich für den Sozialbereich interessieren, aber da noch keine Berufsausbildung haben. Das absolvierte Freiwillige Sozialjahr wird auch statt dem Zivildienst angerechnet; es geht hier vorwiegend um Tätigkeiten – wir haben es heute schon gehört – im Rettungsdienst, um Arbeit mit Jugendlichen oder älteren Men­schen, aber auch um Tätigkeiten in den Bereichen Gedenkstätten, Migration und Flücht­lingsbetreuung.

Die Betreffenden sind pensions-, unfall- und krankenversichert und haben – in Oberös­terreich zumindest, aber das wird es in anderen Bundesländern auch geben – Anspruch auf eine Jugendnetzkarte, und sie bekommen auch eine Bestätigung über die absolvierte Praxiszeit. So kann man auch ein etwaiges Zeitfenster zwischen Schulausbildung und Studium oder einer weiteren Berufsausbildung nützen.

Was mich verwundert hat, war, dass das Entgelt für das Freiwillige Soziale Jahr als Ta­schengeld tituliert wird. Bei genauerer Betrachtung ist es aber auch ein Taschengeld.


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