BundesratStenographisches Protokoll873. Sitzung / Seite 75

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hat, dann war das für diesen Schritt, dass wir bei der Notstandshilfe keine Anrechnung des Partnereinkommens mehr haben, für diese Entscheidung wert. Sieht man sich die Ungerechtigkeit hinsichtlich des Einkommens gegenüber diesen Menschen, etwa ge­genüber Frauen, an, dann stellt sie sich gerade bei diesen Regeln zur Anrechnung des Partnereinkommens dar.

Daher bin ich so froh, dass wir das auch in Sichtweite einer Nationalratswahl im Parla­ment haben beschließen können. Ich bitte Sie: Lassen Sie sich vom Neuen nicht irritie­ren! Es gibt entweder Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit, und alles, was hier als neue Gerechtigkeit daherkommt, ist wahrscheinlich eine Begriffsverwirrung im Sinne von George Orwell – man nennt etwas Gerechtigkeit, meint aber Ungerechtigkeit. Mit dieser Maßnahme haben wir einen ganz anderen Schritt gesetzt. Ich bin froh, wenn das heute beschlossen wird. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

12.59

12.59.36

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.00.018. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherzahlungskontogesetz geändert wird (2284/A sowie 9902/BR d.B. und 9910/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Anderl. Ich bitte um den Bericht.

 


13.00.17

Berichterstatterin Renate Anderl: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Ok­tober 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherzahlungskontoge­setz geändert wird.

Der Antrag liegt in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Oktober 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Ing. Pum. – Bitte.

 


13.01.05

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Die Dis­kussion läuft in der Form weiter, wie wir es in der Vergangenheit schon einige Male ge­sehen haben: Die Verteilungsgerechtigkeit, die Frage, wer tatsächlich recht hat, steht im­mer wieder im Mittelpunkt. Ich glaube, es ist oftmals auch eine philosophische Frage, die letztendlich darauf abzielt, dass wir dem Wohlstand, den wir haben, auch zukünftig


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