BundesratStenographisches Protokoll875. Sitzung, 875. Sitzung des Bundesrates am 8. Februar 2018 / Seite 70

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Entschließungsantrag

der BundesrätInnen David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiter­führung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljährigkeit“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Parlament ehestens, jedenfalls jedoch bis Ende 2018 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der

• einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Hilfe und Betreuung nach dem Bundes­gesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche auch über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus vorsieht;

• die Fortsetzung der Hilfe und Betreuung jedenfalls bis zum Abschluss einer Berufs­ausbildung und der erfolgten beruflichen Inklusion sicherstellt;

• einen einheitlichen Kriterienkatalog zur Erfassung des individuellen Bedarfs an Hilfe und Betreuung nach dem Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche enthält.“

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Das sind nicht irgendwelche grünen Vorschläge, sondern das kommt vom Bericht der Volksanwaltschaft. Das sind die Probleme, die aufgezeigt worden sind – das wären die Lösungsansätze. Jetzt liegt es an uns, diese umzusetzen. Ich bitte euch wirklich, dem Antrag im Interesse der Jugendlichen zuzustimmen. Wenn ihr mir nicht glaubt, lest bitte noch einmal den Bericht der Volksanwaltschaft, Seite 33!

Nochmals vielen Dank der Volksanwaltschaft für diesen tollen Bericht. Sie sehen, dass wir im Bundesrat schon die ersten Problemfelder angehen, und wir werden uns auch sicher im Kinderrechteausschuss damit beschäftigen. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

12.45


Vizepräsident Ewald Lindinger: Der von den Bundesräten David Stögmüller, Kolle­ginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Weiterführung der Jugendhilfe nach Erreichung der Volljährigkeit“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Volksanwältin Dr.in Gertrude Brinek. Ich erteile ihr dieses. – Bitte.

 


12.46.09

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Liebe geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte! Wir bedanken uns für das große Interesse und das differenzierte, kompetenzgestützte Annähern an die Fragestellungen, die wir aufgeworfen haben. Wir sehen darin, dass Sie die Arbeit wertschätzen und dass Sie in unserem Sonderbericht eine Unterstützung für Maßnahmen sehen, die Sie auch weiter legistisch anstoßen können.

1900 hat Ellen Key, die große Kinderrechtlerin und Kennerin der Kinderbedürfnisse, formuliert, dass Kinder nicht bloß klein geratene Erwachsene sind, sondern dass Kin­der eigene Bedürfnisse und Ansprüche haben. Sie haben von den Defekten und von der Lösung und Bewältigung von Defekten gehört, Sie kennen sie, Sie haben sie auch dargestellt gesehen. Sie haben auch die Reparatur und den Weiterentwicklungsbedarf dieser institutionellen Angebote erwähnt. Wir meinen, dass es keine Genehmigung eines sozialtherapeutischen Zentrums, einer sozialpädagogischen Einrichtung geben


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