Zu den Fragen 11 und 12: Da die Aktion nunmehr sistiert ist, liegen keine standardisierten Informationen über offene Stellen im gemeinnützigen Bereich auf Abruf vor.
Zu den Fragen 13 und 14: Als Entscheidungsgrundlage dienen die regelmäßigen AMS-Auswertungen zu den Zahlen und Merkmalen der geförderten Personen, die damit im Zusammenhang stehenden budgetären Belastungen sowie die Art und die regionale Verteilung des Maßnahmeneinsatzes.
Zu den Fragen 15 und 16: Eine qualitative Befragung von MaßnahmenteilnehmerInnen wie auch AbbrecherInnen und BürgermeisterInnen wird erst in weiterer Folge des noch laufenden Evaluierungsprojektes erfolgen, wobei unter anderem die Einschätzung der Maßnahmen, die Teilnahme aus Sicht der geförderten Personen sowie die Gründe für allfällige Abbrüche ermittelt werden.
Zu Frage 17: Der Präsident des Gemeindebundes Riedl hat meine Entscheidung begrüßt. (Bundesrätin Posch-Gruska: Ja, genau!)
Zu Frage 18: Nein, bei der Aktion 20.000 handelt es sich um eine bundespolitisch umgesetzte Maßnahme, die auch von der Bundesebene finanziert wird. Der gesetzliche Auftrag der österreichischen Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitskräftenachfrage und -angebot in Österreich möglichst nachhaltig zusammenzuführen. Wie Maßnahmen in diesem Sinne am treffsichersten und am effizientesten eingesetzt werden, kann jedenfalls nicht von der regionalspezifischen und außermarktpolitischen Interessenlage und den Abstimmungserfordernissen abhängig gemacht werden.
Zu Frage 19: Die Evaluierung des Implementierungsprozesses und der arbeitsmarktpolitischen Wirkungen des Programmes wird von einem durch mein Ministerium gemäß § 13 Abs. 4 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz dazu beauftragten externen Forschungsinstitut durchgeführt.
Die Evaluierung der Aktion 20.000 wird gemäß Gesetzesauftrag seit August 2017 sowohl für die Modellregionen als auch für die im Jahr 2018 noch ins Programm einbezogenen Übergangsfälle durchgeführt. In den kommenden Wochen wird ein detaillierter Zwischenbericht zum Programm vorliegen, welcher die Grundlage für die Entscheidungen zur Weiterführung oder Abschaffung der Aktion 20.000 sein wird. – Danke, Herr Präsident. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.54
Präsident Reinhard Todt: Danke, Frau Bundesminister.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Renate Anderl. – Ich erteile es ihr.
13.55
Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wir diskutieren heute über eine Aktion – nein, eine Aktion kann man nicht sagen, denn es hat schon viele Aktionen gegeben –, ein Projekt, das den Menschen Würde und Respekt zurückgeben sollte, wenn es so umgesetzt werden würde, wie es voriges Jahr geplant war.
Wir sprechen von Menschen, die oftmals ihr Leben lang hart gearbeitet haben. Wir sprechen von Menschen, deren Firma unter Umständen von einem Tag auf den anderen zugesperrt oder sich vielleicht entschlossen hat, ins Ausland zu gehen. Wir sprechen aber auch von Unternehmen, die Menschen in einem gewissen Alter nicht
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