BundesratStenographisches Protokoll878. Sitzung, 878. Sitzung des Bundesrates am 5. April 2018 / Seite 92

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) über den Amtssitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten der selbständigen Wirkungsbe­reiche der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Ich lasse nun über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des National­rates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2018 betreffend Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Tunesischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländi­scher öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle ebenfalls die Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

14.36.0912. Punkt

Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres über das EU-Arbeitsprogramm 2018 (III-639-BR/2018 d.B. sowie 9931/BR d.B.)

Präsident Reinhard Todt: Wir gelangen nun zu Punkt 12 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Peter Oberlehner. Ich bitte um den Bericht.


14.36.30

Berichterstatter Peter Oberlehner: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Ich darf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres über das EU-Arbeitsprogramm 2018 bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2018 den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres über das EU-Arbeitsprogramm für 2018 zur Kenntnis zu nehmen.


Präsident Reinhard Todt: Danke für den Bericht.

 


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