BundesratStenographisches Protokoll881. Sitzung, 881. Sitzung des Bundesrates am 28. Juni 2018 / Seite 151

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Ich glaube, dass diese gesetzliche Verankerung der richtige Schritt ist, weil wir damit das Parlament aufwerten, weil wir die Anträge aufwerten. Ich freue mich sehr auf die Umsetzung und bin fest davon überzeugt, dass wir mit diesem Beschluss auch einen Beitrag dazu leisten, dass es letztendlich vielleicht noch mehr junge Talente schaffen, in der Politik Fuß zu fassen. Es wird immer schwieriger, junge Menschen zu begeis­tern, vor allem, wenn es darum geht, das wissen Sie alle, auch auf Gemeindeebene aktiv zu werden, Gemeinderäte zu finden, Bürgermeister, Bürgermeisterinnen zu fin­den, die sich das wirklich antun. Das ist nämlich gar nicht so leicht. Besten Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.39

17.39.15


Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.39.4412. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird (260/A und 168 d.B. sowie 9985/BR d.B.)


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag.a Doris Schulz. Ich bitte um den Bericht.


17.40.00

Berichterstatterin Mag. Doris Schulz: Es handelt sich um den Bericht des Aus­schusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Juni 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Privatschulgesetz geändert wird. Darin sind einige Punkte, was den Sprachlevel betrifft, dargestellt.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Juni 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Klara Neurauter. Ich erteile ihr dieses.


17.40.50

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu dieser Gesetzesänderung sprechen. Es handelt sich dabei auch um die Schaffung einer für internationale Schulen notwendigen Ausnahmeregelung betreffend den Nach­weis der Kenntnis der deutschen Sprache.

Mit der Bildungsreform 2017 wurde die notwendige Sprachkompetenz für Pädago­gin­nen und Pädagogen an Privatschulen auf C1-Niveau festgelegt. Was verlangt das C1-Niveau? Ich möchte es kurz zitieren: „Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu


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