BundesratStenographisches Protokoll882. Sitzung, 882. Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2018 / Seite 32

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Ich bringe aber noch folgenden Entschließungsantrag, der von Kollegen Mayer und von Kollegin Mühlwerth unterstützt wird, ein:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Ferdinand Tiefnig, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kein Nachteil für Auslandsbedienstete, Entwicklungshelfer und Wirtschafts­delegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine Lösung zu entwickeln, welche sicherstellt, dass der Personengruppe der Auslandsbediensteten, Ent­wicklungshelfer und Wirtschaftsdelegierten, die sich mit Kindern im Ausland auf­halten, in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus ein sachgerechter An­spruch erwächst. Dieser Vorschlag soll zeitgerecht für die Beratungen des Ausschus­ses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage ‚Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (111 d.B.)‘ vorliegen.“

*****

Somit stimmen wir gerne zu, keinen Einspruch gegen den Beschluss dieser Geset­zesvorlage oder des Familienbonus Plus zu erheben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.55


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke sehr.

Der von den Bundesräten Tiefnig, Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Ent­schließungsantrag betreffend „Kein Nachteil für Auslandsbedienstete, Entwick­lungs­helfer und Wirtschaftsdelegierte in Bezug auf Familienbeihilfe und Familienbonus Plus“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Kahofer. – Bitte sehr.


14.55.53

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Bundes­ratspräsidentin! Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuseher! Kollege Lindinger hat vorhin schon § 78 angesprochen, der im Zuge des Jahressteuergesetzes geändert wird.

Es gibt da einen wesentlichen Unterschied zum Begutachtungsentwurf, denn nun steht es dem Dienstgeber frei, ob er die Monatsabrechnung elektronisch zuschickt. Es wurde vorhin schon von Kollegen Lindinger in den Raum gestellt, es ist nicht eine Frage des intellektuellen Könnens, ob die Monatsabrechnung auch elektronisch empfangen werden kann, aber es ist sehr wohl eine Frage des finanziellen Könnens, ob man die Hardware zur Verfügung hat und sie sich leisten kann, ob man sich die Software und den Internetzugang leisten kann und ob er einem möglich gemacht wird.

Diese Regierung stellt Regeln auf, ohne dann dafür zu sorgen, dass wir flächen­deckend – das kann ich für Niederösterreich sagen – überhaupt die Möglichkeit eines Internetzugangs haben. Dazu müssen wir zuerst die Rahmenbedingungen schaffen! Meines Erachtens ist nicht zu leugnen, dass wieder einmal – und es ist nicht das einzige Mal – ein Gesetz und eine Ergänzung gemacht werden, die den Dienstnehmer


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