BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 67

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Zwazl.) Es wäre sinnvoller, die Stunden auf 35 zu reduzieren und nicht auf 40 oder noch mehr zu erhöhen. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) Das ist anzuden­ken und nicht umgekehrt! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Zwazl: Nein, das sind qualifizierte Arbeitsplätze! Und du musst ja den Leuten sagen, dass sie durch jeden x-Beliebigen ersetzt werden! Die Leute leisten qualifizierte Arbeit! – Ruf bei der SPÖ: Wenn Sie sich zu Wort melden wollen, dann gehen Sie hinaus, dann melden Sie sich zu Wort!) – Ich habe nur kurz zugehört, damit ich ein bisschen eine Verschnaufpause habe, denn die Debatte ist emotional!

Meine Damen und Herren, zu dem, was der Kollege, der von mir sehr geschätzte Bür­germeister aus Hüttenberg, vor mir gesagt hat: Das ist eben ein Schmarrn! Wenn das in diesem Gesetz festgelegt worden wäre, dass sich die Menschen die Zeit aussuchen können, die sie als Ersatzzeit freibekommen, dann wären wir in diesem Punkt dafür.

Deshalb bringe ich nun einen Entschließungsantrag ein, damit ich Ihre Forderung hier ganz explizit festhalten kann:

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Reinhard Todt, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsan­spruch für ArbeitnehmerInnen auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitgut­haben“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Antrag 303/A

Mit der Beschlussfassung der Verlängerung der Arbeitszeit durch Schwarz/Blau wird der 12-Stunden-Tag zur Normalität und ArbeitgeberInnen dürfen einseitig die Verlänge­rung der Tagesarbeitszeit anordnen.

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. November 2018 eine Regierungsvorla­ge zu übermitteln, mit der eine“ – wie auch bereits im Plan A vorgesehene – „Wahlar­beitszeit, also ein Rechtsanspruch auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeit­guthaben für ArbeitnehmerInnen geschaffen wird.“

*****

Die Gründe für den Antrag habe ich in meinen Reden ausgeführt, darauf möchte ich nicht mehr näher eingehen. Da können Sie zustimmen, Herr Kollege aus Kärnten! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

12.54


Vizepräsident Ewald Lindinger: Der von den Bundesräten Todt, Kolleginnen und Kol­legen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Rechtsanspruch für Arbeitneh­merInnen auf einseitige Festlegung des Verbrauches von Zeitguthaben“ ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Eine weitere Wortmeldung liegt vor: Es hat sich Frau Bundesministerin Dr.in Margarete Schramböck zu Wort gemeldet. Ich erteile dieses. – Bitte.


12.55.28

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schram­böck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! (BundesrätInnen der SPÖ halten runde, rot umrandete Ta­feln mit den durchgestrichenen Zahlen 12 und 60 in die Höhe. – BundesrätInnen von


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