Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
Ausschuss für Sportangelegenheiten
Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur
Umweltausschuss
Unterrichtsausschuss
Unvereinbarkeitsausschuss
Ausschuss für Verfassung und Föderalismus
Ausschuss für Verkehr
Wirtschaftsausschuss
Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
mit jeweils 14 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei jeweils 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und je 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, neu zu wählen (Beilage VIII/1).
Abstimmung:
Der Antrag Beilage VIII/1 wird mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Die zuvor genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Absatz 1 der GO-BR neu gewählt.
Im Sinne des § 13 Absatz 3 der GO-BR sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen und diese gelten damit als gewählt.
Es liegt ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 GO-BR vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 8 zu verlesen (Beilage VIII/2).“
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Erheben sich gegen die jetzt vorgelesene Fassung des Protokolls bei dem inhaltlichen Teil Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Die Tagesordnung ist hiermit erschöpft.
Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung, dem Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag der Bundesräte David Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen“ eine Frist bis 8. November 2018 zu setzen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Fristsetzungsantrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
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