BundesratStenographisches Protokoll885. Sitzung, 885. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2018 / Seite 80

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tem irgendetwas nicht. Das tut mir elendig weh. (Ruf bei der SPÖ: Wird jetzt irgend­etwas besser dadurch? Haben wir jetzt mehr Kinder?!) Es tut mir elendig weh, wenn sich junge Menschen nicht mehr über eine Familiengründung drübertrauen, weil alles so teuer ist.

Deshalb freut es mich, dass diese Bundesregierung den Mut hat, Geld für Familien in die Hand zu nehmen, jungen Menschen unter die Arme zu greifen, ihnen die finanzielle Last von den Schultern zu nehmen. Es freut mich, dass mehr Fairness und Gerech­tigkeit in diesem Land angekommen sind. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.48


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner. Ich erteile ihr dieses.


12.49.16

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich jetzt dem Themenkomplex der Familienbeihilfe für Personen mit Behin­derung widmen. Bei der Beschäftigung mit diesem Thema wurde mir wieder einmal be­wusst, wie komplex diese Materie eigentlich ist. Ich zolle allen betroffenen Personen, die sich hier zurechtfinden und herausfinden müssen, worauf sie Anspruch haben oder auch nicht, großen Respekt. Das ist schon ganz schön kompliziert und komplex.

Zur vorliegenden Gesetzesnovelle hat meine Fraktion einerseits inhaltliche Kritik, aber auch Kritik, was die Vorgehensweise betrifft, anzubringen.

Zuerst zur Vorgehensweise: Die Art und Weise, wie diese Gesetzesnovelle oder Ge­setzeskorrektur zustande gekommen ist, ist ein Musterbeispiel dafür, wie von dieser Regierung aktuell öfter Politik gemacht wird, nämlich dass plötzlich ein Entwurf fast ein bisschen nach dem Motto: Schau’n wir mal, was passiert, schau’n wir mal, wie groß die Kritik daran ist, ob überhaupt jemand merkt, was passiert, ob es einen Aufschrei gibt!, in die Öffentlichkeit kommt. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – In diesem Fall kann man sagen, der Aufschrei war zu Recht sehr groß.

Es gab die große Angst der betroffenen Personen, dass durch diese Korrektur auch ei­ne Verschlechterung ihrer Situation zustande kommt. Dann ist der übliche Reflex der, dass eine Korrektur angekündigt wird, die mehr oder weniger tiefgreifend ist. In diesem Fall hat sich am Gesetz dann nichts geändert. Schlussendlich wird behauptet, es ist ja alles nicht so schlimm, wie wir es ursprünglich einmal vorgesehen oder angedacht hatten.

Ich denke, wir alle erinnern uns an den Aufschrei im Sommer. Die Korrektur, die dann in Aussicht gestellt wurde, wurde von den Betroffenen und den Behindertenverbänden erneut kritisiert, weil die angekündigte Korrektur nicht weit genug gegangen wäre.

Dann hat begrüßenswerterweise ein Round-Table-Gespräch, ein runder Tisch mit Ver­tretern und Vertreterinnen der Behindertenverbände stattgefunden – leider eben relativ zum Schluss dieses ganzen Prozesses. Immerhin aber wurde zugesichert, dass die ExpertInnen und Betroffenen in die Erarbeitung zumindest eines Einführungserlasses für die Finanzämter eingebunden werden. Das wurde zugesichert, und ein laufendes Monitoring – mein Kollege David Stögmüller hat es vorhin erwähnt – sowie eine Eva­luierung ein Jahr nach Inkrafttreten, die auch ins Parlament kommen soll, wurden an­gekündigt.

All das begrüßen wir natürlich. Dennoch hatten wir Kontakt mit dem Österreichischen Behindertenrat und haben gefragt, was sozusagen nach diesem Round Table an Kritik und Verunsicherung offenbleibt. Es sind im Wesentlichen – zusammengefasst – vier


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