BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 57

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samtkonzept zu diskutieren, das dann vielleicht irgendwann irgendwo irgendjemandem eine Hilfestellung gibt. Wissen Sie, was das heißt? – Das heißt, die Bauern zum einen im Regen stehen zu lassen und zum anderen in die Wüste zu schicken. Genau das will unsere Bundesregierung nicht.

Darum ist es wichtig, als einen Teil einer Lösung in diesem Bereich die Risikovorsorge zu erhöhen. Die Hagelversicherung ist das entsprechende Instrument. Das Bundes­gesetz sieht eben vor, für Hagel, für Frost, für Dürre, für Stürme, für starke Regenereig­nisse, für Überschwemmung Vorsorge mitzutreffen und Vorsorgemitverantwortung zu übernehmen und den Bereich auch auf die Nutztiere auszudehnen, wo es um Tier­seuchen, um Tierkrankheiten geht.

Ein Schritt ist da schon gesetzt worden, indem man nämlich die Versicherungssteuer in diesem Bereich reduziert hat. Der jetzt gesetzte Schritt besteht darin, dass man die Beiträge des Bundes und der Länder erhöht, den Zuschuss von 50 Prozent auf 55 Pro­zent steigert und damit einen budgetmöglichen Beitrag zur Risikoabsicherung leistet.

Im Ausschuss wurde ja sehr intensiv diskutiert. Kollege Schabhüttl hat gemeint, da gibt es Geld für die Versicherung und dann gibt es noch Geld aus dem Katastrophen­fonds. – Es gibt nicht beides! Es gibt für versicherbare Risken kein Geld aus dem Katastrophenfonds, das ist auch entsprechend klargelegt.

Es macht auch keinen Sinn, wenn man im Ausschuss, Herr Kollege, nach einer Ver­sicherungspflicht für die Bauern ruft, denn der Klimawandel ist existent. Einen kleinen Teil mag auch die Landwirtschaft dazu beitragen, der größere Teil wird aber durchaus aus anderen gesellschaftlichen Bereichen weltweit herbeigeführt. Die Bauern sind aber zu 100 Prozent betroffen und können nicht zu 100 Prozent den Schaden selbst tragen.

Da appelliere ich an die Solidarität, an die Gerechtigkeit! Es ist wichtig, dass wir diese Berufsgruppe eben nicht im Regen stehen lassen oder in die Wüste schicken. Darum ist es gut und richtig, dass die Gesellschaft einen Beitrag leistet, der die Eigenverant­wortung auch dieser Berufsgruppe, meiner Berufsgruppe, stärkt. Wir werden dem Ge­setz daher zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.55


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Schererbauer zu Wort. Ich erteile es ihm.


11.55.52

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der katastrophale Witterungsverlauf, der die Vegetationsperiode 2018 durch Trockenheit und Hitze sehr stark beeinflusste, hat sich massiv auf die Ertragssituation in Grünland und Ackerbau ausgewirkt. Ziel dieses Bun­desgesetzes ist es, die Landwirte durch Bezuschussung der zu bezahlenden Versiche­rungsprämien mehr zu unterstützen.

Um die Durchversicherungsrate in der Eigenvorsorge, die derzeit bei circa 15 Prozent liegt, zu steigern, soll der Fördersatz von 50 Prozent auf 55 Prozent angehoben wer­den. Durch diese Anhebung ergibt sich für die Versicherungsprämienförderung betref­fend landwirtschaftliche Kulturen ein nach derzeitigen Zahlen geschätzter Mehrauf­wand an Bundesmitteln von circa 6 Millionen Euro, welcher aus dem Katastrophen­fonds zu decken ist. Für die Versicherung des tierischen Sektors wird man mit einem Finanzierungsbedarf für den Bund von etwa 5,5 Millionen Euro rechnen, ebenfalls mit Mitteln aus dem Katastrophenfonds. Aufgrund der Verpflichtung der Länder, die Prä­mien in gleicher Höhe zu fördern wie der Bund, müssen diese ab 2019 ebenfalls zu­sätzliche Mittel zur Verfügung stellen.

 


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