BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 94

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seren Ländern natürlich die erste Bildungseinrichtung sein. Kinder lernen dann gut, auch das wissen wir, wenn sie spielerisch lernen können, wenn sie in einem Umfeld sind, in dem sie sich selbstbestimmt, aber auch frei bewegen können. Das können Kinder nur dann, wenn sie die Sprache beherrschen. Nur so ist es möglich, mit an­deren in Kontakt zu treten und teilzuhaben an dem, was geschieht und was angeboten wird.

Mit den in der Vereinbarung geplanten Bundesmitteln für die kommenden vier Jahre sind die finanziellen Weichen gestellt. Letztlich haben die Schülerinnen und Schüler so einen besseren Start in das Schulleben. Wenn die Kinder früh die Sprache lernen, profitiert nicht nur jedes einzelne Kind davon, sondern unsere ganze Gesellschaft, und das nachhaltig. Ich glaube, es steht für uns alle außer Diskussion, dass jedes einzelne Kind die besten Bildungsmöglichkeiten erhalten soll – egal woher es kommt. So ist natürlich das bereits bestehende halbtägige Pflichtkindergartenjahr für die Fünfjährigen beitragsfrei, und das bleibt auch so erhalten.

Zuletzt stellen wir uns noch die Frage, was es für die Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort bedeutet. Da ist es mir wichtig, einen Dank auszusprechen, da über die Päda­goginnen und Pädagogen oft geschimpft wird. Ich bin jetzt seit sieben Jahren als Mut­ter in Kinderbetreuungseinrichtungen aktiv unterwegs und kann sagen: Ich bin auf Pä­dagoginnen und Pädagogen gestoßen, die ausgezeichnet gearbeitet haben und die allesamt vereint hat, dass sie das wirklich mit Leidenschaft, mit Herz und mit ganz viel Verstand gemacht haben. Ein Dankeschön an alle, die diese Arbeit sehr, sehr profes­sionell leisten und die Kinder, jedes einzelne Kind in den Mittelpunkt stellen.

Die Pädagoginnen und Pädagogen profitieren von diesen Maßnahmen dahin gehend, dass ihnen in einem ganz konkreten Bereich etwas erleichtert wird, nämlich im Bereich der Sprachstandsfeststellung – kurz Besk, das ist der Beobachtungsbogen für die Sprachstandsfeststellung. Dieser wurde verschlankt. In Vorarlberg läuft es schon das gesamte Jahr. Ich habe mit einigen gesprochen, die ihn anwenden. Sie freuen sich, dass es da eine Entbürokratisierung gibt, dass es mit Besk kompakt jetzt frühzeitig möglich ist, die Kinder dort frühzeitig sprachlich zu fördern, wo sie es brauchen.

Abschließend ist die Vereinbarung insgesamt ein großer Vorteil für die Bundesländer, und das ist neu, denn sie können diese Bundesmittel jetzt flexibel einsetzen. Jedes Bundesland kann sich überlegen: Wo brauchen wir das am allerdringlichsten, im Aus­bau, im Besk, in der Sprachförderung? Welcher ist jener Bereich, der uns besonders betrifft? – Die Einrichtungen können sich da also flexibel und bedarfsgerecht bewegen. Das ist ein großer Vorteil für die Bundesländer!

Zusammengefasst: Das ist absolut ein Schritt in die richtige Richtung, wenn es, wie ich zu Beginn gesagt habe, um Familienpolitik geht. Drei abschließende Punkte: Die Ver­einbarung schafft flexible Rahmenbedingungen für die Familien – das ist auch für junge Familien ganz wichtig –, gleiche Startbedingungen für die Kinder und Planungssicher­heit und Flexibilität für die Länder.

Mir ist auch wichtig, zu sagen, dass Politik den Familien natürlich nicht vorschreiben kann und soll, wie sie zu leben haben, aber es ist unsere Verpflichtung, dass wir die Voraussetzung für eine Wahlfreiheit schaffen, und das für jede Familie, in jeder Le­benssituation und zu jeder Zeit. – Danke, dass Sie zugehört haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

14.23


Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin Da­niela Gruber-Pruner. – Bitte, Daniela.


14.23.42

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Kolleginnen und Kollegen! Gleich vorweg: Wir werden dieser 15a-Vereinba-


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