BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 117

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240 Millionen Euro noch heuer an die Länder fließen lassen, denn diese brauchen das, und deshalb ist es auch wichtig, das heute hier zu beschließen. Und ja, ich halte noch einmal fest, eine Gesamtbewertung muss folgen, denn alles andere wäre natürlich nicht fair und nicht gerecht. Man muss sich auch anschauen, was die Endkosten sind, und sollten diese höher sein, dann muss man darüber reden.

Was die Kritik aus Wien betrifft: Ja, natürlich, jede Kritik muss man ernst nehmen und sich das auch genau und fair anschauen, aber in Wien sind natürlich schon auch die alternativen Wohnformen dazugerechnet worden, die da halt nicht hineingehören. Es betrifft die stationären Pflegebereiche und nicht die alternativen Wohnformen, die da teilweise von Landesrat Hacker hineinreklamiert worden sind; und deshalb muss man schon auch genau differenzieren, eine Endbewertung wird aber folgen.

Das ist ein sehr, sehr gutes Gesetz, ein sozialpolitisch wesentlicher und richtiger Schritt, und so gesehen kann man nur sagen: Schön, dass diese Bundesregierung um­setzt und tut und handelt und das dankenswerterweise vor der letzten Nationalratswahl möglich geworden ist, aus Angst vor der Nationalratswahl! Da haben wir damals schon aus der Opposition heraus vieles erreicht. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.53


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Längle. Ich erteile es ihm.


15.53.33

Bundesrat Christoph Längle, BA (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr geehr­te Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Bei der Abschaffung des Pfle­geregresses waren sich damals alle Parteien einig – bis auf die NEOS, das wurde er­wähnt, aber die hier vertretenen Parteien waren sich eben einig –, dass kein Zugriff auf das Vermögen, auf das Hab und Gut, auf die Erbschaft und dergleichen erfolgen soll; das wurde im Nationalrat und im Bundesrat auch von den hier anwesenden Parteien beschlossen.

Vorgesehen ist jetzt, dass dieser finanzielle Abgang abgedeckt wird. Wir sprechen da von 340 Millionen Euro: 116 Millionen Euro für die Langzeitpflege, 15 Millionen Euro für die stationäre Betreuung und Pflege und dann nochmals 209 Millionen Euro Mehrkos­ten aufgrund der sozialen Hilfe. Das ergibt gesamt 340 Millionen Euro. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, diese Finanzierungslücke zu schließen, die Finanzierbarkeit zu ge­währleisten und auch die Aufrechterhaltung des Pflegesystems zu gewährleisten.

Ich selbst habe auch über 20 Jahre lang jemanden gepflegt, der pflegebedürftig war, und ich möchte hier für all jene Menschen, die im Pflegebereich tätig sind, eine Lanze brechen und ihnen ein großes Lob und ein großes Danke aussprechen. Ich kann nur sagen: Wechseln Sie einmal bei einem erwachsenen Menschen, der schon im fortge­schrittenen Alter ist, drei-, vier-, fünfmal täglich die Windel! So brutal das klingt, aber da gehört schon auch Courage dazu. Das kann man nicht oft genug betonen: All jenen Personen, die in der Pflege tätig sind – danke, dass ihr das macht! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Bezüglich der Finanzierungslücke wurde von der Landeshauptleutekonferenz am 18. Mai 2018 einstimmig beschlossen, dass diese 340 Millionen Euro kommen, um die Lücke zu schließen. Ich denke, dass das eine sehr gute Sache ist. Wer sich das Ge­setz anschaut, der liest dort, dass jeweils im Folgejahr durch die Buchhaltungsagentur des Bundes eine Kostenerhebung stattfindet und dann die tatsächlichen Kosten ver­rechnet werden. Ich meine, das ist eigentlich eine sehr gute Sache.

Ich möchte auf die Punkte eingehen, die von Kollegen Stögmüller, von Frau Kollegin Schumann und von Kollegen Leitner gekommen sind. Fangen wir mit dem zeitlichen


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