BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 121

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Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

16.10.3610. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (442/A und 364 d.B. sowie 10056/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 10 der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Christoph Längle. Ich bitte um den Bericht.


16.11.04

Berichterstatter Christoph Längle, BA: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich komme zum Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ar­beitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird.

Der Bericht ist Ihnen schriftlich zugegangen. Ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile es ihm.


16.11.54

Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätztes Plenum! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier und zu Hause! Der gegenständliche Gesetzestext, der Beschluss des Nationalrates zur Ände­rung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (Bundesrätin Mühlwerth: Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz! Ein schwieriges Wort!) – es ist ein schwieriges Wort, ja, danke für die Hilfe! –, soll heute im Bundesrat abgesegnet werden.

Dieses Gesetz korrigiert an und für sich ein im Frühjahr beschlossenes Gesetz und zielt darauf ab, dass zumindest in zwei Bereichen – bei den Lehrlingen und bei den freiwillig versicherten Selbständigen – die Beiträge gesenkt werden.

Schauen wir uns die Lehrlinge an! Die Senkung bei der Arbeitslosenversicherung für Lehrlinge, die 1 506 Euro bis 1 696 Euro Lehrlingsentschädigung bekommen, wird von 3 auf 2 Prozent herabgesetzt, und das bei einer relativ kleinen, überschaubaren Grup­pe. Es ist aber trotzdem eine gute Sache, denn Lehrlingen, die ihren Lehrvertrag seit 31. Dezember 2015 haben, kommt diese Herabsetzung zugute. Wir finden, dass dieser Schritt ein richtiger ist, denn Menschen, die wenig Einkommen haben und in Ausbil­dung sind, sollen gefördert und unterstützt werden.

Der zweite Teile ist die Senkung der Beiträge für freiwillig versicherte Selbständige. Da wird der Beitrag von 6 auf 3 Prozent reduziert. Das ist in diesem Bereich eine Ent­lastung von 538 Euro im Jahr, und das rückwirkend ab Mitte des Jahres. Da heißt es


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