BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 139

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Es ist nicht so, wie schon einmal in einem anderen Jahrhundert in England gesagt wurde: Wir schließen das Patentamt, denn es gibt nichts mehr zu erfinden. – So ist es nicht.

Wir schauen, dass wir in eine neue Zukunft kommen, und glauben, es ist ein recht gu­tes Gesetz. (Allgemeiner Beifall.)

17.24

17.24.58


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesräte und Bundesrätinnen, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.25.1413. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970 geändert wird (294 d.B. und 361 d.B. sowie 10063/BR d.B.)

Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. Ich bitte um den Bericht.


17.25.30

Berichterstatter Gerd Krusche: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Inno­vation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des Nationalrates vom 22. No­vember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970 ge­ändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorla­ge am 4. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Reinhard Pisec. – Bitte.


17.26.27

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA MA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Marken­schutzgesetz und allgemein zu Erfindungen und Markenrechten: Ihre Anzahl ist auch eine Kennzahl für die Qualität einer Volkswirtschaft, so wird es zumindest nach außen interpretiert und international analysiert. Insofern sind die Verschlankung, die Vereinfa­chung und der einheitliche europäische Zugang zu diesen Markenrechten – in dem Fall natürlich auch zu den Patentrechten – eine wesentliche Sache, um die Kreativität der Menschen und des Individuellen zu fördern.

Die Novelle zum Markenschutzgesetz entspricht einer Richtlinie aus dem Jahr 2015 zur Harmonisierung des europäischen Markenrechtes. Es ist eine Angleichung an das heutige Zeitalter – das Zeitalter der Digitalität, der Multimediengesellschaft –, weil sich das Markendesign natürlich vielfältig zeigt. Das ist vor allem für die Werbung wichtig, um es mit verschiedenen Möglichkeiten in verschiedenen Medien präsentieren zu kön­nen.

 


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