BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 138

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Der dritte Punkt ist eine Gebührensenkung. Anträge zur Streichung oder Löschung von Patenten und Marken kosten nunmehr nur noch 550 Euro statt wie bisher 700 Euro.

Der vierte Punkt ist, dass die Bagatellgebühren überhaupt entfallen können.

Schließlich der fünfte wesentliche Punkt: Es kommt generell zu mehr Transparenz. Da die Gebühren in mehreren Gesetzen geregelt sind, war es für den Kunden schwierig, sich einen Überblick über sämtliche anfallenden Kosten zu verschaffen. Nun sind alle Gebühren auf der Homepage des Patentamts klar ersichtlich.

Somit kann man sagen: Ein weiteres gutes Gesetz für den Wirtschaftsstandort Öster­reich! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.20


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gelangt Herr Vizepräsident Bundesrat Dr. Mag­nus Brunner. – Bitte sehr.


17.20.48

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M. (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Tom Fishburne ist ein großer Marken- und Patentexperte. Er hat letzthin bei einem Konvent gesagt, dass ein strengerer Spießrutenlauf nicht zu besseren Ideen, sondern nur zu vorsichtigeren Ideen führt. – Nicht, dass das bisher im Patentamt bei Patentanmeldungen so üblich war, aber jede Verbesserung in diesem Bereich ist gut. An dieser Stelle kann man, glaube ich, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Patentamtes einen großen Dank aussprechen, da sie keinen leichten Job haben. Sie müssen zu Beginn abschätzen, ob es Sinn macht, das Patent im Detail überhaupt anzuschauen. Sie haben auch mit un­terschiedlichsten Charakteren zu tun, auf der einen Seite von Genies bis zu beseelten Menschen – um das vorsichtig auszudrücken –, auf der anderen Seite von tollen Erfin­dern bis zu Unbelehrbaren, die nie etwas einsehen. – Ein breiter Mix also.

Dieses Gesetz aber baut bürokratische Hürden ab, bringt mehr Transparenz und ver­einfacht. Es wird billiger. Kollege Krusche hat es schon im Detail ausgeführt, vom On­linebonus bis zu Mehrfachgebühren, die wegfallen, ist alles schon gesagt worden. Ins­gesamt soll das 240 000 Euro bringen. Es ist nicht die Megasumme, aber es geht schon auch um eine Einstellung. Das betrifft jetzt weniger die großen Unternehmen, aber viele kleine Unternehmen oder solche, die zum ersten Mal einen Patentantrag stellen. Für sie kommt es zu Erleichterungen, was auch gewisse Hemmschwellen in diesem Bereich senkt.

Um auf den Beginn zurückzukommen: Mehr Ideen und bessere Ideen für mehr Inno­vation in Österreich: das bringt dieses Gesetz. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.22


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Beer. – Bitte.


17.22.55

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Patentamtsgebührengesetz hört sich wirklich nach sehr technokratischem Zeugs an. Dieses Gesetz aber wurde so gestaltet, dass es dank all der Möglichkeiten, die uns die Technik heutzutage bietet, wirklich einen Sprung in die Zukunft gibt.

Es sind schon einige Dinge angerissen worden, die erläutern, was dieses Gesetz bes­ser macht. Es sind dies eben die Gebührensenkungen und dass es einfacher sein wird, Feststellungen vom Patentamt zu erhalten. Dadurch werden wir in Österreich ganz einfach wieder innovativer sein können und wir könnten mit diesem Gesetz die Firmen dazu bringen, hier in Österreich mehr Patente anzumelden.

 


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