BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 137

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Parteigrenzen wiederfinden kann. Mein Dank geht daher an all jene, die das möglich machen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.16

17.16.16


Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.16.3212. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Patentamtsgebührengesetz geändert wird (278 d.B. und 360 d.B. sowie 10062/BR d.B.)


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich bitte um den Bericht.


17.16.51

Berichterstatter Georg Schuster: Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht des Aus­schusses für Innovation, Technologie und Zukunft über den Beschluss des National­rates vom 22. November 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentamts­gebührengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft stellt nach Beratung der Vorla­ge am 4. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegen­den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. – Bitte.


17.17.35

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Patentamtsgebührengesetz ist nun sicherlich keine sehr große Sache und wird die Masse der Menschen nicht un­mittelbar tangieren, aber es ist ein weiterer Schritt zur Stärkung des Forschungsstand­ortes Österreich. Damit wird die digitale Einreichung von Anmeldungen und Anträgen erleichtert, es werden Gebühren gesenkt und wieder einmal wird die Verwaltung ver­einfacht.

Im Einzelnen sind fünf wesentliche Eckpfeiler in diesem Gesetz enthalten:

Erstens, die Einführung des sogenannten Onlinebonus: Das heißt, es kommt zu gerin­geren Gebühren bei Onlineanmeldungen, und zwar dadurch, dass die geringeren Ver­waltungskosten, die bei der Onlineanmeldung entstehen, an den Anmelder weiterge­geben werden. Außerdem ist dies ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung.

Zweitens wird die Einmalgebühr bei gleichen Anträgen auf Firmenwortlaut- bezie­hungsweise Namensänderungen eingeführt. Bisher war dies wie folgt: Wenn eine Fir­ma, die beispielsweise zwölf Patente und 17 Marken hat, ihren Namen änderte, so musste sie dafür 29-mal zahlen, also zwölf plus 17. Jetzt muss sie nur noch zweimal zahlen: einmal für das Patent, einmal für die Marke.

 


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