BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 141

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zu beschließenden Änderung im Markenschutzgesetz von 1970 wird der zweite Teil der EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken umgesetzt. Es erfolgt damit ein Schritt hin zu einem modernen Markenbegriff.

Bisher mussten Marken mit grafischen Mitteln dargestellt werden, was im Hinblick auf moderne Werbe- und Marketingformen unzureichend ist. In Zukunft wird es neue, mo­derne Markenformen geben. Marken werden also durch allgemein zugängliche neue Technologien, zum Beispiel Videos, dargestellt. Es wird Klangmarken, Bewegungsmar­ken, Multimediamarken geben. Die Kreativität hat hier also freien Lauf.

Der Markenschutz wird dem Stand der Technologie, dem digitalen Zeitalter angepasst. Auch die mit einer Markenanmeldung verbundenen Kosten sollen gesenkt und dadurch der Zugang zum Markenrecht vereinfacht werden. In dieser Novelle sind auch Schritte zur effektiven Bekämpfung von Produktpiraterie vorgesehen.

Da die ersten Marken im Lebensmittelbereich entstanden sind, mache ich jetzt noch­mals einen kurzen Schwenk in den Lebensmittelbereich.

Im Lebensmitteleinzelhandel gibt es schon eine große Bandbreite an Marken, vor allem die des Handels, die auch die Produzenten vor gewisse Herausforderungen stellen. Ich möchte aber auf einen immer wichtiger und größer werdenden Bereich, die Außer-Haus-Verpflegung, kurz eingehen. Die Veränderung, die Komplexität unseres Tages­ablaufes erfordert immer häufiger, außer Haus – im Kindergarten, in der Mensa, in der Kantine oder über Catering in der Gastronomie et cetera – zu essen. Dabei ist schwer bis gar nicht erkennbar, woher die Zutaten für die Mahlzeiten kommen. In diesen Berei­chen reichen also Marken alleine nicht.

In diesen Bereichen brauchen wir verstärkt eine Herkunftskennzeichnung, durch die nachvollziehbar ist, woher die Produkte kommen. Ich bitte daher darum, sämtliche Ini­tiativen hinsichtlich Lebensmittelkennzeichnung und Herkunftskennzeichnung zu unter­stützen, denn die Konsumentinnen und Konsumenten wollen österreichische Lebens­mittel, und es ist gut zu wissen, woher unser Essen kommt.

Abschließend darf ich nochmals um Unterstützung für die Modernisierung des Marken­schutzgesetzes bitten und darf an diese Bitte auch einen Appell knüpfen: Stärken wir gemeinsam die Marke Österreich! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.34


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Beer. – Bitte.


17.34.49

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Das war eine wirklich sehr ausführliche Beschreibung von Kolle­gin Wagner über den Markenschutz. Wir haben also, wie schon gesagt, den Marken­schutz an europäisches Recht angepasst. Es gibt doch einige Veränderungen, die viel­leicht erwähnenswert sind.

Im Bereich des Markenschutzes hatte bis jetzt niemand die Möglichkeit, ruhende Mar­ken aufzulassen. Das wird in Zukunft vielleicht etwas leichter passieren. Es war ganz einfach so, dass Firmen einen Markennamen geschützt haben und niemand anderer konnte ihn dann benutzen. Jetzt muss aber auch nachgewiesen werden, dass dieser Markenname oder diese Marke weiterhin in Verwendung ist.

Was auch ganz wesentlich ist, kommt bei Zollkontrollen von gewissen Marken zum Tragen. Bis jetzt war es nur möglich, dass man gefälschte Marken am Ausgangspunkt, der Erzeugung, und am Vertriebspunkt der Fälschung beschlagnahmen konnte. Jetzt haben wir die Möglichkeit, dass bereits beim Transport Kontrollen durchgeführt und


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