BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 142

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diese Marken dann sofort beschlagnahmt werden können. Das ist natürlich ein Schutz für diejenigen, die eine Marke entwickelt haben, und diejenigen, die ganz einfach auch darauf angewiesen sind, dass nicht so seltsame Dinge wie ein achtbeiniges Krokodil vorgestellt werden und jeder dann glaubt, er habe ein ganz tolles Leiberl gekauft.

Da die Methoden der Fälscher immer besser werden, ist es in unserer Zeit ganz ein­fach notwendig, zu reagieren und ihnen das Handwerk zu legen. – Danke. (Allgemei­ner Beifall.)

17.37


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Ing. Norbert Hofer. – Bitte.


17.37.11

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte betonen, wie wichtig es ist, Marken zu schützen. Wenn man sich überlegt, wie lange es dauert, bis sich eine Marke einen Ruf erwerben kann, wie viel an Aufwand dahinter steckt, was Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens leisten müssen, damit das Produkt die gleiche Qualität über Jahre hinweg innehaben kann und die Marke entsteht, dann muss uns vollkommen klar sein: Der Schutz der Marke ist von besonders großer Be­deutung.

Es hat vor einigen Jahren den Fall gegeben, dass beim Hersteller von Liftanlagen in Österreich ein Anruf aus dem asiatischen Raum eingegangen ist, weil die Liftanlage defekt war. Allein, der Hersteller hatte dort keinen Lift errichtet. Der Doppelmayr-Lift ist dort kopiert und nachgebaut worden, und als er dann nicht mehr funktionierte, hat man die Firma Doppelmayr angerufen. Es ist also sehr wichtig, dass wir das, was es bei uns gibt, auch tatsächlich schützen.

Jetzt geht es darum, dass sich Marken weiterentwickeln und auch Videosequenzen zu Marken werden können. Ich darf das Beispiel des berühmten Rufes „Almdudler“ in der Werbung bringen. Das ist ein schützenswerter Ruf. Es kennt ihn jeder in Österreich, und nun kann er als Marke mitgeschützt werden.

Sie haben sowohl beim Punkt davor in der Tagesordnung – bei den Patentamtsgebüh­ren – als auch jetzt inhaltlich bereits alles gesagt. Es ist bei Themen, die dann unstrittig sind, immer so, dass der Minister dann in der undankbaren Situation ist, nichts mehr in­haltlich Neues vorbringen zu können.

Eines möchte ich jedoch noch anfügen, weil es mir besonders wichtig ist: Ich möchte Sie alle einladen, im neuen Jahr einmal die Gelegenheit zu nutzen, das Patentamt zu besuchen, wenn Sie noch nicht dort waren. Das ist ein unglaublich moderner Betrieb mit einer sehr fähigen Präsidentin, Mariana Karepova, die dieses Patentamt wirklich auf sehr, sehr moderne Beine gestellt hat, mit hervorragenden Mitarbeitern. Heute wurde bereits einmal erwähnt, wie schwierig es für einen Prüfer ist, festzustellen, ob die Person, die mit einer Idee kommt, seriös ist, ob das wirklich eine Idee ist, die um­setzbar, machbar ist, oder ob es jemand ist, der etwas vorstellt, was in Wirklichkeit nicht umsetzbar ist.

Es kommen jedes Jahr sehr, sehr viele Versuche, ein Perpetuum mobile als Patent zu schützen, und es ist oft sehr schwer, den Menschen, die kommen, begreifbar zu ma­chen, dass so etwas niemals funktionieren kann. Genau dieses Fingerspitzengefühl gepaart mit Fachwissen, Empathie und sozialer Kompetenz muss ein Prüfer am Pa­tentamt aufweisen, und das ist dort auch wirklich in hohem Maße der Fall.

Wenn Sie also irgendwie Zeit haben, schauen Sie sich das an! Man kann sich auch alte Patente ansehen. Es gibt vor Ort alte Urkunden, anhand deren man sieht, was schon alles in Österreich entwickelt und erfunden worden ist.

 


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