BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 76

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einer palliativmedizinischen Versorgung die letzte Zeitspanne bis zum Sterben mög­lichst schmerzfrei zu verbringen.

Die parlamentarische Enquete-Kommission bezeichnet das als Würde am Ende des Lebens. Damit ist eine eindeutige und klare Abgrenzung zu strafbaren Handlungen wie Tötung auf Verlangen oder Mitwirken am Selbstmord gegeben. Es wird eindeutig geregelt, „dass der Sterbeprozess bereits im Laufen ist und eine Besserung des Zustands des Patienten nicht mehr erreicht werden kann“. – Das halten die Erläu­terungen des Sozialministeriums klar fest. Die Ärzte und das behandelnde Team stehen dem Sterbenden bei und ermöglichen einen würdevollen Abschied – gut versorgt und weitgehend schmerzfrei in einem ruhigen Umfeld. Der eine oder andere von uns hat möglicherweise auch schon in seiner eigenen Familie solche Situationen miterlebt.

Herzlichen Dank an alle, die den Patientinnen und Patienten und den Familien in dieser Zeit beistehen und diese Zeit zu etwas ganz Besonderem machen. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)

Alle drei Maßnahmen tragen zu mehr Rechtssicherheit bei und werden den Ärzten die Arbeit etwas leichter machen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

12.35


Vizepräsident Ewald Lindinger: Als Nächster ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.


12.35.10

Bundesrat Ferdinand Tiefnig (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Minister! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuseher zu Hause und auf der Galerie! Viele von uns haben schon Menschen zu Hause gepflegt und haben miterleben müssen, mit welchen Schmerzen sie die letzten Stunden und die letzten Tage ihres Lebens durchleben. Mit diesem Gesetz haben wir eine Regelung gefunden, um den Menschen diese Schmerzen zu erleichtern und dabei trotzdem keine Euthanasie durchzuführen. Das ist ein wichtiger Punkt, um Rechtssicherheit für die letzten Stunden der Menschen zu garantieren.

Ein weiterer Punkt ist die notärztliche Versorgung. Wir in Oberösterreich haben mit Händ schon geschaut, dass wir eine entsprechende notärztliche Versorgung in den Regionen haben. Es ist, glaube ich, wichtig, dass da auch Rechtssicherheit vor­herrscht, insbesondere auch in der Hinsicht, dass Turnusärzte so früh wie möglich als Notärzte einsteigen können, um die Versorgung im ländlichen Raum wieder sicher­zustellen.

Der dritte Punkt wurde auch schon von meinem Kollegen Schererbauer angeschnitten, es handelt sich um das Thema, dass Ärzte beschäftigen können. Insbesondere im ländlichen Raum ist es oft schwierig, der Arztberuf wird immer weiblicher, und es geht darum, dass ein Arzt einen anderen Arzt beschäftigen kann. Das wird auch wichtig sein, um Fachärzte in die Regionen zu bekommen und dadurch die Möglichkeit zu schaffen, die Menschen schneller zu versorgen. Die teilweise vorherrschenden langen Wartezeiten im ländlichen Raum – bei einem Augenarzt bis zu einem halben oder einem Dreivierteljahr – sollen dadurch verkürzt werden.

Das ist ja hier meine letzte Rede. Da es um die ärztliche Versorgung geht und mir diese in den letzten Jahren und Jahrzehnten – ich gehöre dem Bundesrat nun seit 15 Jahren an – immer wichtig war, möchte ich einen Rückblick machen und auch noch auf die Themen Hausapotheke und Primärversorgung besonders hinweisen.

 


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