BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 79

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der Palliativmedizin, befasst gewesen. Das ist ja mitunter ein sehr schwieriges Kapitel. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine Absicherung der Schmerz- und Palliativmedizin in Österreich; deshalb stimmen wir auch zu. Es geht da vor allem darum, Leiden zu mindern. Niemand muss leiden, wenn das Leben fortgeschritten ist; das ist etwas ganz Wichtiges.

Es gibt ein paar Dinge, die offen sind, die auch dieses Gesetz offenlässt. Da sollte man dann, Frau Bundesministerin, vielleicht noch weiterdiskutieren. Das ist erstens die Ab­grenzung zwischen den angestellten und den freiberuflichen Ärzten und Ärztinnen. Zweitens ist nicht immer ganz klar, was die Abgrenzung zwischen einer kleinen Kran­kenanstalt und einer Gruppenpraxis ist. Auf jeden Fall aber ist die Einführung der Gruppenpraxen ein Meilenstein in unserem Gesundheitssystem, da sollten wir weiter dranbleiben.

Zum Schluss: Eine dieser offenen Fragen ist, was eine Vertretungsärztin oder ein Vertretungsarzt ist. Vertritt er nur oder ist er doch angestellt oder nicht? – Das sind so kleine Dinge, die manchmal große Dinge sind, vor allem dort, wo sie geschehen, und die noch einer Klärung bedürfen. Wir tragen diese Novellierung aber mit. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

12.48


Vizepräsident Ewald Lindinger: Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.


12.48.32

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Herr Präsident! Werte Bundesräte, recht herzlichen Dank! Dieses Ärztegesetz ist ein großes Werk. Ich habe es mit vielen Fachexperten, mit den Notärzten und mit den Fachgesellschaften – natürlich auch im Palliativ­be­reich –, also mit diversen Organisationen diskutiert. Was die Anstellung von Ärzten bei Ärzten betrifft, so trägt das dazu bei, dass die Versorgung im ländlichen Raum ge­sichert ist. Es ist meine Aufgabe als Gesundheitsministerin, das sicherzustellen.

Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, sowohl im Nationalrat als auch hier im Bundesrat Einstimmigkeit zu erzielen. Ich möchte mich dafür recht herzlich bedanken. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Dziedzic.)

12.49

12.49.17


Vizepräsident Ewald Lindinger: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.49.418. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bun­des­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird (KAKuG-Novelle 2018) (374 d.B. und 439 d.B. sowie 10117/BR d.B.)


Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Thomas Schererbauer. Ich bitte um den Bericht.


 


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