Berichterstatter Thomas Schererbauer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung:
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Wanner. Ich erteile dieses.
Bundesrat Michael Wanner (SPÖ, Salzburg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Zuschauer hier und zu Hause! Es geht um die Anpassung des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes und die Ermöglichung der Umsetzung des Österreichischen Strukturplan Gesundheit.
Das Thema ist in mehrere Teile aufgesplittet. Das eine ist die fachrichtungsbezogene Anpassung der Organisationsform, das andere die Festlegung von Typen und Betriebsformen in den Anstaltsambulatorien. Weiters geht es um die Verpflichtung der psychiatrischen Krankenanstalten und Abteilungen für Psychiatrie zur Dokumentation im Zusammenhang mit dem Unterbringungsgesetz. Es gibt nun auch die Möglichkeit, dass Länder in ihren Ausführungsgesetzen Ambulanzsondergebühren für Sonderklassepatienten einführen.
In Summe sieht die Umsetzung eine abgestufte Versorgung für Leistungsträger mit je nach Versorgungsstufe und zugeführten Aufgaben unterschiedlichen Organisationsformen vor.
Was allerdings für uns – und das wird Sie nicht verwundern – unakzeptabel ist, ist die Möglichkeit, dass Länder in ihren Ausführungsgesetzen Sondergebühren für Sonderklassen einführen können. Für die Zukunft heißt dies, dass in den Ambulanzen die freie Arztwahl herrscht, dass eigene Wartebereiche – Businesslounges – eingeführt werden (Zwischenruf des Bundesrates Schuster), dass mittels Terminvereinbarung auch relativ schnell ein Termin gefunden werden kann – man könnte das auch die Überholspur nennen.
Bisher gab es Sonderklassepatienten im stationären Bereich der Krankenhäuser; man hat das die Hotelkomponente genannt. Ein Experte, der im Ausschuss befragt wurde, meinte, dass man sich dadurch doch etwas Luxus erkaufen könnte. Jetzt frage ich mich, wer sich in dieser Gesellschaft einen solchen Luxus erkaufen kann: Die Verkäuferin, der Straßenkehrer, der einfache Arbeiter, dem am Monatsende nichts übrig bleibt, oder eher die, die mehr Geld haben, die Reichen? (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Immer die Reichen!)
Wieder einmal ist es Politik gegen alle und für Reiche. Wir können nur sagen – und das soll auch die Botschaft sein –: Alle Menschen, die krank werden, sind gleich zu behandeln. Es kann nicht sein, dass eine Gruppe zulasten der anderen einen Vorteil hat. (Beifall bei der SPÖ.)
Für ein Beispiel braucht man sich nur die Tarife der Versicherungen anzuschauen: Je nach Alter und Leistungsumfang ist der billigste Tarif 15 Euro – dazu muss man sich die Leistung anschauen –, für 20-Jährige ist es ziemlich wenig, und das geht hinauf bis über 100 Euro. Wenn man das im Schnitt anschaut, kosten Zusatzversicherungen
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