BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 84

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teiligung von Patient/innen der allgemeinen Gebührenklasse beim Zugang zu medizi­nischen Leistungen in LKF-finanzierten Krankenanstalten“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Anton Froschauer. Ich erteile dieses.


13.06.38

Bundesrat Anton Froschauer (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Geschätzte ZuschauerInnen hier im Haus und zu Hause vor den Bildschirmen! Meine beiden Vorredner, Michael Wanner und Kollege Steiner, haben die Grundlage, diesen österreichischen Strukturplan 2017, an den Beginn gestellt.

Ich glaube, es ist einen Blick wert: Was bedeutet dieser Strukturplan, und was war die Genesis dorthin, die Sie jetzt letztendlich in ein Gesetz gegossen haben? – Lange bevor die jetzige Bundesregierung Verantwortung übernommen hat, hat die Entwick­lung dieses Strukturplanes begonnen. Wir waren die Partner dabei. Weitere Partner waren Bund, Länder, Sozialversicherungen, die Patientenanwaltschaft, die Ärztekam­mer, sonstige Interessenvertretungen. Es war ein Prozess über mehrere Jahre. Ziel war und ist es, größtmögliche Transparenz, Rechtssicherheit und eine flexible Gestaltung des Gesundheitswesens in diesem Bereich zu erreichen.

Der Status quo in Österreich ist: Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Wir haben aber gleichzeitig das Problem, dass sehr häufig zuerst Spitals­leis­tungen vor anderen Gesundheitseinrichtungen in Anspruch genommen werden. Da ist ein Bedarf gegeben, flexibler zu werden. Das Ergebnis ist das Gesetz, das uns jetzt vorliegt.

Flexibilisierung der Organisation in den Abteilungen soll unter zwei Gesichtspunkten – ich glaube, es ist wichtig, darauf hinzuweisen – stattfinden: einerseits sehr, sehr stark patientenorientiert, das heißt wohnortnah mit einer hohen Versorgungsqualität, andererseits prozessorientiert nach dem fallspezifischen Bedarf, aber auch dabei wieder der Patientenstatus im Mittelpunkt.

Ein wichtiges zusätzliches Ergebnis, das dabei erzielt werden soll, ist eine geringere Verweildauer in den Spitalseinrichtungen durch ambulante Formen einerseits und durch Sicherstellung einer Nachsorge andererseits. In dem Kontext ist wichtig, dass die Nachsorge mitverbunden ist, da sonst der bei Krankenhauseinrichtungen allseits bekannte Drehtüreffekt eintritt.

Was ist der Grund für die Emotionen? – Der Grund für die Emotionen und das Getöse, das auch im Vorfeld dieser Diskussion bereits medial zu vernehmen war, ist das Abrechnungsmodell für Zusatzleistungen. Erlauben Sie mir ein Gedankenexperiment: Ich nehme den Vorwurf von Kollegen Wanner als zutreffend an. Da ist schon einmal das eine, dass man den beiden Fraktionen, die Regierungsverantwortung tragen, diese Zusatzversicherungskomponente unterstellt. Es ist aber auch etwas anderes damit verbunden, man unterstellt damit nämlich gleichzeitig der Ärzteschaft, die ein sehr, sehr hohes Berufsethos hat, in dem Bereich dann eine geringere Leistung zu erbrin­gen.

Worüber reden wir tatsächlich? – Das eine ist die medizinische Leistung und das andere ist die Zusatzleistung, und diese Zusatzleistung soll definiert werden. Das erfolgt nicht im luftleeren Raum, sondern es ist ganz eindeutig festgelegt, dass das durch die Zielsteuergruppe erfolgt, und die Zielsteuergruppe ergibt sich aus dem Prozess, der bis zum Jahr 2017 geführt wurde und dort festgelegt ist: Bund, Länder und Sozialversicherung. Das eine ist die medizinische Leistung, das andere ist die Zusatzleistung. Wenn ich Zusatzversicherungen in die Finanzierung hineinnehme,


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