BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 85

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dann muss ich Zusatzleistungen definieren, und das kann ein Einzelzimmer sein, das kann eine andere Form von Fernseher sein et cetera. Das wird noch festzulegen sein.

Ich lade ein, sich noch einmal die Stellungnahme der Wiener Landesregierung vom 24. Oktober 2018 zu Gemüte zu führen. Es ist eine Einladung, weil ich den Dialog darüber führen möchte – nicht, um zu zeigen, dass es da möglicherweise unter­schiedliche Meinungen in eurer Fraktion gibt, sondern um darauf hinzuweisen, dass die Stadt Wien in Sorge ist. Die Stellungnahme der Wiener Landesregierung wortwörtlich: „Eine Regelung über eine ,ambulante Sonderklasse‘ für ehemals stationär erbrachte Leistungen wurde ebenso nicht vorgesehen. Der damit verbundene Einnahmenentfall der Krankenanstalten wirkt sich negativ auf das Budget der Gemeinde Wien aus.“

Ich verstehe es! Ich verstehe es. Mein Vorredner hat angeführt, dass zusatzversicherte Patienten etwa 30 Prozent der Spitalsfinanzierung übernehmen. Bei 1,8 Millionen Österreicherinnen und Österreichern, die zusatzversichert sind, circa 410 000 in Wien, ergibt das beträchtliche Summen, die im öffentlichen Gesundheitssystem verbleiben. Jetzt könnte man sagen: Tun wir es weg aus dem öffentlichen Bereich!, aber genau dadurch entstehen dann diese Finanzierungslücken. Das ist genau das, worauf die Wiener Landesregierung zu Recht, wie ich meine, hingewiesen hat.

800 Millionen Euro bleiben im System, und das führt nicht zu einer Zweiklas­sen­medizin, sondern ganz im Gegenteil. Da ist eine wesentliche Finanzierungskom­ponen­te und stellt sicher, dass alle die gleiche medizinische Leistung bekommen, und das ist für mich das Wesentliche. Über Zusatzleistungen können wir diskutieren, und da lasse ich mir sogar einen Vorwurf gefallen, aber die medizinische Leistung ist die gleiche. Damit wird also keine Zweiklassenmedizin, sondern das genaue Gegenteil erreicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir dürfen die zusätzlichen Aufzeichnungen, die der Patientengesundheit, der Qualität für die Patienten dienen, nicht aus dem Blick verlieren. Die Aufzeichnungen über Kran­kenhauskeime, multiresistente Keime oder auch die zusätzlichen Einschränkungen bei den freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zur Psychiatrie wurden angesprochen. Ich glaube, es ist ein gutes, es ist ein ausgewogenes Gesetz, und ich danke, dass es nicht nur beim Plan geblieben ist, sondern dass Nägel mit Köpfen gemacht werden, so wie wir das von dieser Bundesregierung gewohnt sind. Ich lade ein, da mitzustimmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.13


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Preineder. Ich erteile ihm dieses.


13.13.42

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Damen und Herren im Saal und vor den Bildschirmen! Das Bundesgesetz über die Krankenanstalten und Kuranstalten steht zur Diskussion, und wir alle wissen, dass Gesundheit ein hoher, wenn nicht der höchste Wert im Leben eines Menschen ist. Wir haben, und darauf können wir in Österreich ganz grundsätzlich einmal sehr stolz sein, ein Gesundheitssystem mit hohem Standard, mit einer sehr sozialen Prägung, in dem es gleiche medizinische und pflegerische Leistung für alle Staatsbürger gibt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Kollege Froschauer hat schon darauf hingewiesen, dass ein langer Diskussions­prozess vorgeschaltet worden ist, in dem mit allen Stakeholdern in diesem Bereich diskutiert wurde, um eine neue Zielsteuerung beziehungsweise den Strukturplan Gesundheit zu entwickeln. Dieser Strukturplan Gesundheit wurde im Juni 2017 dann


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