BundesratStenographisches Protokoll888. Sitzung, 888. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2018 / Seite 118

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Allerdings geht jetzt die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge, die wir jetzt schon diskutiert haben, in die Länderkompetenz über. Ebenfalls den Ländern über­tragen wird der Bereich der Kurorte und Kuranstalten. Natürliche Heilvorkommen, die Bodenreform, bitte, das ist eine Grundsatzkompetenz der Länder und das soll auch so sein, ebenso der Schutz von Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge. Da haben wir ja im EU-Ausschuss die Gelbe Karte gezeigt, nach einem sehr seltsamen Versuch der Kommission, bei den Schädlingen überall alles gleich zu regulieren, von Lissabon bis Helsinki. Was ein Schädling dort ist, muss nicht ein Schädling da sein. Ich glaube, das haben wir hier sehr gut so erledigt.

Ja, David, es gibt natürlich Einwände aus der Praxis. Wir haben sie uns angehört. Wir haben eine Enquete gemacht, haben uns diese Einwände aus der Praxis angehört und in die Verhandlungen um die Zweidrittelmehrheit eingebracht. (Bundesrat Stögmüller: Aber die 15a-Vereinbarung, die ist schlecht!) Die 15a-Vereinbarung als Instrument gibt es seit 1974. In vielen Bereichen hat eine 15a-Vereinbarung auch vieles gebracht, und der Bundesrat hat hier gemeinsam mit den Ländern auch ganz gute Erfolge gezeitigt.

Aber unbestritten bleibt, unberührt davon, was wir tun und wie jetzt die Kompetenzen und Aufgaben der Länder sind: Das hat nichts mit der UN-Kinderrechtskonvention, nichts mit der Lanzarote-Konvention und nichts mit dem Bundesverfassungsgesetz Kinderrechte zu tun. Das sind Instrumente, Schutzinstrumente, an die sich die Länder genauso zu halten haben wie der Bund.

Dass deswegen Kinder in Gefahr geraten – also da nehme ich jetzt die Länder in Schutz. (Bundesrat Stögmüller: Dann musst du den Volksanwaltschaftsbericht lesen!) Ich denke, dass so wie der Bund auch die Länder alles tun werden, um ihren Aufgaben hier gerecht zu werden. Seit wir das Kinder- und Jugendhilfegesetz haben, seit 2013, wurden 50 000 Kinder unterstützt, es wurden die Kinder- und Jugendanwaltschaften eingerichtet. Das wird auch alles so weitergehen, denn so ist es vereinbart. Eine Zwei­drittelmaterie ist keine Dutzendmaterie, eine Zweidrittelmehrheit ist kein Blankoscheck, und ich nehme an, dass bei der Umsetzung das nicht vergessen wird, was wir hier vereinbart haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.17


Vizepräsident Ewald Lindinger: Herr Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml ist zu Wort gemeldet. Ich erteile dieses.


15.17.44

Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister Moser! Hohes Haus! Seit Jahrzehnten wird in Österreich die Reform des Bundesstaates diskutiert. Wir haben es heute schon gehört, der Österreich-Konvent hat lange Zeit getagt, mit vielen Experten, vielen Papieren – letztlich in vielen Bereichen ergebnislos. Seit Jahrzehnten wird in Österreich die so dringend notwendige Kompetenzentflechtung angestrebt – letztlich ergebnislos. Seit nur einem einzigen Jahr haben wir eine türkis-blaue Regierung, und in diesem einen Jahr sind notwendige Reformen nicht nur andiskutiert worden, sondern diese Refor­men sind angepackt, durchgezogen und erfolgreich beschlossen worden. Diese Re­gierung ist eine Reformregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Diese dringenden Reformen erleben wir seit einem Jahr in den verschiedensten Be­reichen. Ich denke hier noch einmal an die Vielgleisigkeit bei den Sozialversicherun­gen, ich denke an die aktuelle Reform, die bei der Bedarfsorientierten Mindestsiche­rung angegangen wird, bezüglich derer wir eine Auswucherung in den verschiedenen Bundesländern haben, die jetzt der Bundesgesetzgeber vereinheitlicht – und heute


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