forstegesetz 1996, das Datenschutzgesetz, das Bundesgesetzblattgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Bundesgesetz über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen geändert werden, zu vertagen und den zuständigen Ausschuss erneut mit der Behandlung zu beauftragen, um ein Handzeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest. Die erforderliche Mehrheit ist anwesend.
Es liegt mir ein Verlangen des Bundesrates David Stögmüller gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates vor, bei der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses auch die Anzahl der „Für“- und „Gegen“-Stimmen bekannt zu geben.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. Ich ersuche die Schriftführung um Unterstützung beim Abzählen. – Das sind 48 „Ja“-Stimmen und 2 „Nein“-Stimmen. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 44 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen und ersuche wieder um Unterstützung beim Abzählen. – Das sind 49 „Ja“-Stimmen und 2 „Nein“-Stimmen. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend BESCHLUSS (EU, Euratom) 2018/994 DES RATES vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (384 d.B. und 466 d.B. sowie 10105/BR d.B.)
Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Klara Neurauter. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus, dessen vollständigen Titel der Herr Präsident ja schon bekannt gegeben hat.
Ich darf mich daher darauf beschränken zu sagen: Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem vorliegenden Beschluss
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