BundesratStenographisches Protokoll889. Sitzung, 889. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2019 / Seite 128

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Die Kindersitzpflicht und vor allem die Kinderrückhaltesysteme, der Sicherheitsgurt ab einer Körpergröße von 135 Zentimetern: Das ist eine notwendige und wichtige Maß­nahme, die hier beschlossen wird, denn für unsere Kinder sollen diese Regeln gelten, die ihnen bestmöglichen Schutz und im Falle eines Unfalls auch die entsprechende Si­cherheit bieten sollen.

Ein Thema, das immer wieder in den Medien – vor allem in den sozialen Medien – ganz besonders stark zu spüren und zu sehen ist, ist die Behinderung von Einsatz­kräften, von Blaulichtorganisationen durch Menschen, die glauben, sie müssen selbst fotografieren, die neugierig sind, die sich hinstellen und schauen. Hier wird es im Un­fallsfalle entsprechende Maßregelungen für Menschen geben, die den Einsatz behin­dern, um selbst zu filmen und zu fotografieren, was in diesem Fall am wenigsten ge­braucht wird.

Diese 36. Novelle des Kraftfahrgesetzes 1967 schafft Transparenz, schützt die Konsu­menten und ermöglicht die Flexibilität in vielen Bereichen. Daher appelliere ich an die, die sich andere – ein paar wenige – Punkte herausgesucht haben, das Gesamtpaket zu sehen, das Paket, in dem es nicht nur um den fahrbaren Untersatz geht, sondern das vor allem auch dazu ausgestattet ist, Menschenleben zu retten und Menschen si­cher durch den Verkehr zu bringen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.48

15.48.51


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.49.035. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird (448 d.B. und 482 d.B. sowie 10122/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 5 der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Christoph Steiner. – Ich bitte um den Bericht.


15.49.19

Berichterstatter Christoph Steiner: Ich erstatte Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2019 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Kraftfahrliniengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2019 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. Ich erteile es ihm.

 


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