BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 17

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Ich komme damit schon zum allerletzten Punkt, den ich ansprechen möchte, der im Strafprozess auch ganz wichtig ist. Es ist grundsätzlich ein gutes System, wir haben auch die menschenrechtliche Vorgabe des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, Artikel 13 EMRK. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bedeutet nichts ande­res, als dass es nicht sein kann, dass im Strafprozess eine Instanz über eine Verurtei­lung entscheidet und es anschließend aber nicht mehr möglich ist, dieses Urteil zu überprüfen. Da haben wir die Nichtigkeitsbeschwerde, das ist vom Gesetz her sehr gut angelegt, aber der Oberste Gerichtshof legt das sehr restriktiv aus. Da wäre es aus meiner Sicht und auch aus Sicht der Verteidiger und der Rechtsanwälte – und auch aus Sicht des Regierungsprogramms – wünschenswert, diesen wirksamen Rechtsbe­helf noch besser sicherzustellen, womöglich die Judikatur des Obersten Gerichtshofes etwas zu korrigieren. Da gibt es durchaus auch Kritik aus dem universitären Schrifttum, dass dabei das Rad etwas überdreht wurde und dass es eigentlich fast nicht mehr möglich ist, ein strafprozessuales Urteil nach einem Schöffen- oder Geschworenenver­fahren zu bekämpfen.

Sie sehen, Herr Justizminister, es gibt viel zu tun. Packen Sie es an, unsere Unterstüt­zung haben Sie! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

9.36


Präsident Ingo Appé: Zu einer ersten Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Ich erteile es ihm; auch seine Redezeit soll bitte 10 Minuten nicht überschreiten.


9.36.21

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Bundesrätinnen und Bun­desräte! Meine sehr geehrte Frau Präsidentin des Burgenländischen Landtages, Mit­glieder des Burgenländischen Landtages und der Landesregierung, es ist mir eine be­sondere Freude, dass Sie heute da sind, da mich auch mit dem Burgenland sehr viel verbindet! Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch den neuen Bundesräten alles Gute für ihre weitere Tätigkeit wünschen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich möchte mich auch für die Möglichkeit bedanken, dass ich heute über die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens in Europa sprechen kann. Gerade vor den europäischen Wahlen ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es speziell im Justizbereich notwendig ist, ein leistungsfähiges und gleichzeitig wettbewerbsfähiges Europa zu haben. Das Vertrauen, dass Europa funktioniert, ist dafür eine wesentliche Grundlage.

Gerade die Entwicklungen, die in den letzten Jahren auch innerhalb Europas stattge­funden haben, haben gezeigt, dass das Thema Rechtsstaatlichkeit immer mehr an Be­deutung gewinnt. Rechtsstaatlichkeit ist – ich glaube, das ist uns allen bewusst – ein Grundpfeiler für eine funktionierende Demokratie und einer der zentralen Werte, auf die sich die europäische Union gründet. Wer Europa sagt, hat damit auch Rechtsstaat zu meinen. Diese Grundsätze sind auch in Artikel 2 der Europäischen Verträge, aber auch in Absatz 2 der Präambel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union klar zum Ausdruck gebracht. Dennoch kann es aber ohne die Einhaltung der gemein­samen Werte kein gemeinsames Vertrauen, nämlich ein Vertrauen in andere Recht­sordnungen, geben.

Dieses Vertrauen ist wiederum auch eine Grundvoraussetzung für die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen. Die wechselseitige Anerkennung ist ein effizientes Mittel, um die Privatrechte der Bürger über die Grenzen hinweg zu schützen und durchzu­setzen und um die staatliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu stärken und gleichzeitig – wie Sie es angesprochen haben – auch zu beschleunigen. Gegenseitiges Vertrauen ist daher die Basis für die Europäische Union als eine Union der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite