Da geht es um: Allgemeines, Personalstruktur, Geschäftsgang, Sitz und Infrastruktur, Judikaturdokumentation, Aus der Rechtsprechung, Kontakte und Informationsaustausch auf nationaler und internationaler Ebene, Service und Kontakt.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher ebenfalls zur Antragsstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den vorliegenden Bericht des Verwaltungsgerichtshofes für das Jahr 2017 zur Kenntnis zu nehmen.
Vizepräsident Hubert Koller, MA: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste gelangt Frau Bundesrätin Klara Neurauter zu Wort. Ich erteile es ihr.
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Der Verfassungsgerichtshof ist ebenso wie der Verwaltungsgerichtshof eine Säule unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Deswegen ist es wichtig, dem Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ich bitte bereits an dieser Stelle um Verständnis dafür, dass ich einige trockene Zahlen vortragen muss, weil sie einfach zum Verständnis nötig sind.
Es handelt sich um den Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2017. Diesem kann man entnehmen, dass die Zahl der neu anhängigen Fälle beim Verfassungsgerichtshof das dritte Jahr in Folge gestiegen ist – gegenüber 2016 ein Plus von fast 30 Prozent, gegenüber 2014 sogar ein Plus von knapp 70 Prozent. Insgesamt wurden 5 047 Verfahren im Jahr 2017 neu anhängig, was um exakt 28,75 Prozent mehr als 2016 ist, wobei ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz der Fälle wieder auf Asylrechtssachen entfallen ist. Interessanterweise ist aber auch die Zahl der Fälle aus dem Glücksspielbereich gestiegen, nämlich auf 736. In der Verfassungsausschusssitzung hörten wir vorgestern, dass schon im letzten Jahr, also im Jahr 2018, ein Rückgang der Asylrechtssachen zu konstatieren war und dass man auch damit rechnet, dass sich die Zahl der Fäll aus dem Glücksspielbereich vermindern wird.
Trotz dieser Rekordzahl an Erledigungen stieg aber auch die Zahl der zu Jahresende offen gebliebenen Fälle weiter an. Auf die durchschnittliche Dauer der Verfahren hatte jedoch der steigende Beschwerdeanfall dankenswerterweise keine Auswirkungen – es wurde nämlich der im internationalen Vergleich ohnehin schon beachtliche Wert noch einmal verringert.
Wenig geändert hat sich an der Erfolgsquote der Beschwerden. Nur in 284 Fällen, also in 6 Prozent der Fälle, gab der Verfassungsgerichtshof dem Antrag des Beschwerdeführers beziehungsweise der Beschwerdeführerin statt. Demgegenüber stehen 115 Abweisungen, 241 Zurückweisungen und 2 073 Ablehnungen. Insgesamt konnte der Verfassungsgerichtshof in diesem Jahr 4 719 Verfahren abschließen.
Im Zuge der 320 Gesetzesprüfungsverfahren nahm der Verfassungsgerichtshof 124 Normen unter die Lupe. Davon wurden aber lediglich 19 zumindest teilweise aufgehoben, vorrangig aufgrund von amtswegigen Prüfungen und Gerichtsanträgen. Lediglich in zwei Fällen waren sogenannte Parteienanträge erfolgreich. 105 Gesetze hielten also der Prüfung stand, was, glaube ich, der Gesetzgebung ein sehr gutes Zeugnis ausstellt, was wir auch in der Diskussion in der Ausschusssitzung haben hören können.
Ich möchte nun einige wenige Beispiele aus den Entscheidungen hervorheben, die vielleicht damals in der Öffentlichkeit und in den Medien schon breitgetreten worden
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