BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 80

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für die Patienten geschaffen. Die Aufgabe, die Arbeiten zu erledigen, wird verteilt, sie wird delegiert. Dienststellen der SV-Träger werden autorisiert, Tätigkeiten wahrzuneh­men, die an sich den Behörden obliegen, die dem Magistrat, der Bezirkshauptmann­schaft, den Polizeidienststellen und anderen zufallen. Sie dürfen, so ist es vorgesehen, dabei alle Daten erheben, und zwar mit dem vorgegebenen Ziel, sozialen Missbrauch zu verhindern oder diesen einzudämmen. Die SV-Dienststellen werden damit zur Be­hörde und dürfen personenbezogene Informationen, Daten und Dokumente von Si­cherheits-, Personenstands- und Staatsbürgerschaftsbehörden einholen. So steht es in § 31a Abs. 10 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.

Das E-Government kann und soll dem Individuum Zugang zu seinen eigenen Daten eröffnen. Der Staat soll, er muss den Rahmen setzen, damit Bürgerinnen und Bürger ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen können. Dies wird ihnen aber mit dem besagten Gesetz versagt, nicht nur durch die Anbringung eines Fotos, sondern durch die Handhabung des gesamten Vorgangs, die beteiligten Stellen, die Delegierung der Arbeit und auch der Verantwortung. Wenn sich der Mensch diesem Vorgehen nicht fügt, verliert er das Anrecht, verliert er eventuell die Möglichkeit der medizinischen Versorgung und Betreuung. Von Selbstbestimmung kann da wohl keine Rede mehr sein. Durch diese Form der gesetzlichen Vorschriften verfällt auch der An­spruch auf die Selbstverwaltung der Sozialversicherung – also wieder ein Punkt für die Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof. (Beifall bei der SPÖ.)

Man sieht, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Regierung geht leider einen autoritären Weg: einen Weg der einsamen Beschlüsse, einen Weg, der andere Mei­nungen ausschließt, sie nicht einmal zu Wort kommen lässt. Es gibt keinen Dialog, Ge­meinsamkeit ist für sie ein Fremdwort, und es herrscht nach wie vor das Prinzip der sozialen Kälte. Es wurde heute schon gesagt: Es ist ein demokratiepolitisch außer­ordentlich bedenkliches Vorgehen und Verhalten, wenn man die Aufgaben und die Ver­pflichtungen des Bundesrates und den Bundesrat als gesetzgebende Körperschaft nicht ernst nimmt.

Dass unter solchen Voraussetzungen und Umständen keine Zustimmung gegeben werden kann, ist wohl selbstverständlich. Das ist in einer bisher so erfolgreichen und aufstrebenden Demokratie schade, das ist schade für unser Österreich und die Men­schen, die hier leben und die andere Erwartungen hinsichtlich des Vorgehens, der Ar­beit dieser Regierung haben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.28


Vizepräsident Hubert Koller, MA: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Dr.in Andrea Eder-Gitschthaler zu Wort. Ich erteile es ihr.


13.28.50

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und wo immer Sie uns zuhören oder zu­sehen! Ja, ich bin jetzt etwas schockiert über die Ausführungen meines Vorredners, den ich an sich sehr schätze. Lieber Gerhard, autoritärer Weg (Bundesrat Schennach: So ist es!), wir nicht mehr rechtsstaatlich unterwegs – also das ist für mich schon sehr, sehr starker Tobak, das möchte ich auf das Entschiedenste zurückweisen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Diese Bundesregierung agiert auf Grundlage der Verfassung, diese Bundesregierung handelt, setzt um, und das ist das, was euch stört, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ. (Nein-Rufe bei der SPÖ.) Es tut sich etwas, es gibt ein Regierungsüberein­kommen, und das wird umgesetzt, das wird konsequent umgesetzt. Diese Regierung handelt und arbeitet. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 


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