BundesratStenographisches Protokoll890. Sitzung, 890. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2019 / Seite 87

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Arzt wissen, welchen Patienten er vor sich hat. Das bitte ich, auch zu berücksichtigen, das haben Sie in Ihrer Diskussion überhaupt nicht bedacht. Das heißt, Sie betrachten anscheinend nie die Gesamtheit, was notwendig ist, um solche Systeme effizient zu gestalten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Als dritten Punkt, zu dem, was die Kosten betrifft, nur eines: Ich konnte im Gegensatz zu dem Beschluss, den Sie vor 2017 mitgetragen haben, die Kosten allein für die Iden­tifikation um 5 Millionen Euro reduzieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.57

13.57.06


Präsident Ingo Appé: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.57.397. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Februar 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird (535/A und 498 d.B. sowie 10127/BR d.B.)


Präsident Ingo Appé: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. – Ich bitte um den Bericht.


13.58.01

Berichterstatterin Rosa Ecker, MBA: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 27.2.2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. März 2019 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Präsident Ingo Appé: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Lancaster. – Bitte.


13.58.55

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Bundesratskolleginnen und -kollegen! Sehr ge­ehrte Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie und via Livestream! Das ist heute meine erste Rede. Ich bedanke mich dafür, dass viele im Plenarsaal geblieben sind und aufmerksam zuhören werden. (Bundesrätin Mühlwerth: Schauen wir einmal!)

Wie im Bericht dargelegt, soll die im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz vorgesehene Er­höhung des Arbeitgeberbeitrags zum Sozial- und Weiterbildungsfonds entfallen. Be­gründet wird dies mit der ausgeglichenen Gebarung und der Höhe der gebildeten Rück­lagen. Eine Begutachtung fand nicht statt.

Eine Evaluierung und datenbasierte Analysen dazu liegen nicht vor. Sozialpartner­schaftliche Vereinbarungen gab es nicht.

 


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