BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 48

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gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Frei­willigengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr.17/2012, geändert wird (10. COVID-19-Gesetz), mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Michael Wanner: Danke.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Ernest Schwindsackl. Ich erteile es ihm.


15.33.46

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren, die Sie via Livestream dabei sind! Jede, jeder kommt einmal in das Alter, in dem zu den vor­handenen Werten noch innere Werte dazukommen, die zählen, wie zum Beispiel Blutwerte, Zuckerwerte, Leberwerte. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Möglicherweise kommen auch viele in das Alter, in dem sie Hilfe benötigen, 24 Stun­den lang, von jemandem, der den Haushalt führt, bei der Körperpflege hilft und auch Gesellschaft leistet; 86 400 Sekunden oder 1 440 Minuten, das entspricht unserer Zeiteinheit von 24 Stunden, in denen die Betreuerinnen – und es sind ja zu 99 Prozent Betreuerinnen – im Einsatz sind, um unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in den eigenen vier Wänden, also zu Hause, zu betreuen. Daheim statt Heim!

Großartig, was in diesem Segment geleistet wurde und wird, doch die Erschwernisse haben durch die Coronakrise massiv zugenommen.

Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz und mit Gesundheits­minis­ter Anschober an der Spitze hat mit klaren Richtlinien, Weitblick und dem nötigen Hausverstand Maßnahmen gesetzt – das beweisen die Zahlen –, die vollkommen richtig sind und auch von der Bevölkerung so wahrgenommen wurden. Der ganz große Bonus unserer Bevölkerung war und ist, dass sie – ob jung, junggeblieben, alt – in dieser Krise gut zusammengehalten hat. Dieser Zustand sollte möglichst auch nach der Krise weiterhin anhalten.

In allen Bundesländern wurden Pflegehotlines eingerichtet, in allen Bundesländern gibt es Anlaufstellen, bei denen sich Bürgerinnen, Bürger ganz unbürokratisch über das Telefon melden können, wenn sie einen zusätzlichen oder einen dringenden Bedarf an Pflege haben. Die 24-Stunden-Betreuung ist ein Segment in der Pflege; das wird ja oft verwechselt mit Hilfe und Betreuung, da gibt es alle möglichen Wortspiele.

Etwa 6 Prozent der fast immerhin 500 000 Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher, also rund 30 000 Personen in Österreich, werden von Betreuungspersonen, die fast ausschließlich aus dem Ausland kommen, betreut. Fast die Hälfte dieser Betreue­rinnen, die ihre eigenen älteren Angehörigen und ihre Kinder wochenlang zurücklas­sen, um mit dem bei uns verdienten Geld den geringen Lebensstandard in ihrer Heimat etwas aufzubessern, kommt aus Rumänien.

In diese Kerbe schlägt die Gesetzesänderung, dass die Daten der pflegebedürftigen Personen sowie der Förderungswerber, die eine 24-Stunden-Betreuung beanspruchen, vom Sozialministerium an die jeweiligen regionalen Landesstellen, also in die Bun­desländer, entsprechend übermittelt werden, wenn zum Beispiel eine 24-Stunden-Be­treuung aufgrund der Reisebeschränkungen nicht gewährleistet werden kann.

Die Ministerinnen Gewessler und Edtstadler sowie unser Staatssekretär Brunner sind in ständigem Kontakt mit den diversen Stellen, dass in dieser Phase der Restriktion bei Grenzübertritten ein Korridorzug verkehren kann, damit der entsprechende Austausch vonstattengehen kann.

 


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