BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 47

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ing. Bernhard Rösch, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Österreich-Gutschein“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

15.30.582. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird (14. COVID-19-Gesetz) (482/A und 122 d.B. sowie 10301/BR d.B.)

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Frei­willigengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012, geändert wird (10. COVID-19-Ge­setz) (481/A und 123 d.B. sowie 10302/BR d.B.)


Präsident Robert Seeber: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatter zu Punkt 2 ist Herr Bundesrat Andreas Lackner und Berichterstatter zu Punkt 3 ist Herr Bundesrat Ing. Bernhard Rösch. – Ich bitte um die Berichte.


15.31.38

Berichterstatter Andreas Lackner: Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Aus­schusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Natio­nalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespfle­gegeldgesetz geändert wird. (Vizepräsident Wanner übernimmt den Vorsitz.)

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen allen vor, ich komme daher gleich zur Antrag­stel­lung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Michael Wanner: Ich bitte um den zweiten Bericht.


15.32.36

Berichterstatter Ing. Bernhard Rösch: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Zu Tagesordnungspunkt 3: Ich bringe den Bericht des Aus­schus­ses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur För­derung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012, geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsu­men­tenschutz somit den Antrag, der Bundesrat wolle beschließen:

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite