BundesratStenographisches Protokoll906. Sitzung, 906. Sitzung des Bundesrates am 4. Mai 2020 / Seite 91

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Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmungen erfolgen getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein 14. COVID-19-Gesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein 10. COVID-19-Gesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

18.32.114. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefall­fondsgesetz) geändert wird (17. COVID-19-Gesetz) (490/A und 129 d.B. sowie 10295/BR d.B. und 10303/BR d.B.)


Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Andreas Lackner. – Ich bitte um Ihren Bericht.


18.32.53

Berichterstatter Andreas Lackner: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds –Härtefallfondsgesetz – geändert wird. (Präsident Seeber übernimmt den Vorsitz.)

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Mai 2020 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. (Korrektur siehe S. 92)

Der schriftliche Bericht liegt Ihnen allen vor.


Präsident Robert Seeber: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Mag. Bettina Anna Lancaster. – Bitte.


18.34.11

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Anschober! Werte Bundesratskollegen und -kolleginnen! Sehr geehrte Zuseher via Livestream! Bei der vorliegenden Änderung des


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