Wie gesagt, ich bin selbst Alleinerzieherin und kenne die Herausforderungen. Ärger trifft es noch Alleinerzieherinnen, die ihre Arbeit verlieren. Es ist dieses Familienkonstrukt, das diese Krise jetzt besonders hart trifft, und deshalb wundert es mich, dass die Regierungsparteien gegen die Erhöhung des Arbeitslosengeldes stimmen. Wir wissen, dass in der Krise das meiste an den Frauen hängen bleibt – Homeoffice, Homeschooling, Haushalt. Bitte gehen wir nicht zurück zu einem Rollenbild, das veraltet ist!
Unsere Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit haben Sie genauso abgeschmettert wie unsere Forderung nach frühzeitigem Mutterschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen. Viele Mails, viele Anrufe habe ich als Landesfrauengeschäftsführerin dazu erhalten. Sie können sich sicher vorstellen, welche Antwort ich den Frauen geben musste.
Frauenfreundliche Politik sieht anders aus und frauenfreundliche Politik funktioniert nur mit der SPÖ. Bitte denken Sie auch bei all Ihren Absagen für unsere Lösungen an die Menschen in Österreich, aber insbesondere an die spezielle Situation der Frauen! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
22.20
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmungen erfolgen getrennt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein 18. COVID-19-Gesetz, 440/A und 143 der Beilagen sowie 10298/BR der Beilagen und 10309/BR der Beilagen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesräte Karl Bader, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, soweit dieser dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, keinen Einspruch zu erheben.
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Echte Hilfe für Österreich“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein 11. COVID-19-Gesetz, 441/A und 144 der Beilagen sowie 10310/BR der Beilagen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
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