Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert wird und das Pfandbriefstelle-Gesetz aufgehoben wird (37 d.B. und 145 d.B. sowie 10311/BR d.B.)
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (108 d.B. und 146 d.B. sowie 10312/BR d.B.)
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 11 und 12, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Otto Auer. – Herr Bundesrat, ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Otto Auer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert wird und das Pfandbriefstelle-Gesetz aufgehoben wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses zu Punkt 12 über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird.
Auch dazu liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor, ich komme daher zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Eduard Köck. – Bitte, Herr Bundesrat.
Bundesrat Ing. Eduard Köck (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den angesprochenen Gesetzen, die hier in einem diskutiert werden, geht es grundsätzlich um drei Materien, die zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden sollen.
Zum Ersten handelt es sich um ein Gesetz über die Angleichung der Wechselspesen in der Europäischen Union für Mitgliedstaaten, die nicht zum Euro-Währungsgebiet gehören; diese Spesen sollen an den Euroraum angeglichen werden. Weiters soll es bei Vergehen zu höheren Strafen kommen und zudem zu einer strengeren Informationspflicht für die Kunden. Ich glaube, das ist ein sehr gutes Gesetz für unsere Bürgerinnen und Bürger, und deshalb wird es von uns auch unterstützt.
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