BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 61

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sein, dass ein privates Skikrankenhaus mehr Impfdosen hat als die Spitäler, die Corona­fälle behandeln? – Es geht da um den Inhaber Schranz, der sowohl ein Freund des Kanzlers und in der Adler-Runde als auch ein sehr enger Freund des Tiroler Landes­hauptmanns ist – dadurch ist er im Coronakrisenstab.

Können wir uns das so vorstellen, dass Herr Schranz bei der Sitzung des Coronakri­senstabs einfach eine Packung von Impfdosen mitgenommen hat? Werden Sie dahin gehend Anzeige erstatten? (Zwischenruf des Bundesrates Steiner.)


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Bitte, Herr Bundesminister.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Geschätzter Herr Bundesrat, ich habe ja Adler grundsätzlich sehr gern, aber mit der Adler-Runde habe ich nichts zu tun. Das heißt, mir fehlen auch die ent­sprechenden Zugänge und Informationen darüber, welche Gespräche dort realisiert werden. Das ist auch nicht mein unmittelbarer Zuständigkeitsbereich.

Für das Verständnis des Ausrollens muss man vielleicht Folgendes bedenken – ohne die Situation jetzt im Detail überprüft zu haben, das sage ich auch dazu –: Wir haben ein E-Shop-Bestellsystem, das heißt, es wird eine bestimmte Gruppe, zum Beispiel die Gruppe der Gesundheitsberufe, freigeschaltet. Als Jemand aus der Gruppe der Ge­sundheitsberufe, zum Beispiel als Spital – gleichgültig ob öffentlich oder privat –, kann man dann, wenn man freigeschaltet ist, für einen bestimmten Tag Bestellungen abge­ben. Das heißt, das Krankenhaus aus meiner Region Vöcklabruck gibt zum Beispiel – fiktiv – für den 2. Februar die Bestellung von 2 400 Dosen ab. Zu diesem Zeitpunkt wird dann geliefert, und dadurch kann es auch zu unterschiedlichen zeitlichen Umsetzungen von für einen bestimmten Zeithorizont vorgesehenen Bestellmaßnahmen kommen. Ich weiß, dass die Optik in der Bevölkerung natürlich für Diskussionen sorgt. (Bundesrat Schennach: Und vor allem diese Größenunterschiede!)


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Elisabeth Mattersberger zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.


Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Geschätzter Herr Minister, eine Studie der Charité gemeinsam mit der Uni Heidelberg hat ergeben, dass Antigentests zur Eigenanwendung so zuverlässig und einfach in der Handhabung sind, dass sie pro­blemlos von Laien verwendet werden können. Gibt es solche Tests auch schon in Ös­terreich?

Kollegin Kahofer hat ja auch schon eine Frage in diese Richtung gestellt, aber vielleicht gibt es da noch eine Zusatzinformation.


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Bitte, Herr Bundesminister.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Liebe Frau Bundesrätin, ich werde mich bemühen, Zusatzinformationen zu geben, soweit sie mir selbst vorliegen.

Zur Bekämpfung der vorherrschenden Pandemiesituation besteht ja der dringende Be­darf – darüber sind wir uns einig –, möglichst viele Tests durchzuführen, etwa auch in Eigenanwendung. Mit § 323c Abs. 18 der Bundesabgabenordnung besteht nunmehr die Möglichkeit, in Österreich Schnelltests zum Nachweis eines Vorliegens einer Infektion mit Sars-Cov-2 zur Eigenanwendung in Verkehr zu bringen, obwohl diese vom Hersteller bisher nicht zur Eigenanwendung in Verkehr gebracht wurden – also damit sozusagen einen schnellen Start zu ermöglichen, um es kurz zu übersetzen.

Die Schnelltests müssen durch den Hersteller für eine Probenahme im anteriornasalen Bereich – davon reden wir; in der Allgemeinsprache heißt er oft: der Nasenbohrertest;


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