so kann man es auch übersetzen; wissenschaftlich ist es der anteriornasale Bereich – oder andere ähnlich minimalinvasive Probenahmen in Verkehr gebracht und mit einer CE-Kennzeichnung gemäß dem Medizinproduktegesetz oder den auf Grundlage der Richtlinie 98/79/EG ergangenen nationalen Vorschriften anderer Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum versehen sein.
Eine Verwendung ist nur zulässig, wenn bei Eigenanwendung ein Sicherheits- und Leistungsniveau erreicht wird, das die Funktionstauglichkeit und die Einsatztauglichkeit für den geplanten Zweck gewährleistet, und im Wege einer Selbstverpflichtung die Einhaltung dieser Anforderungen durch Übermittlung einer entsprechenden Bestätigung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bestätigt wurde.
Zum aktuellen Stand – das ist der Stand vom 27. Jänner – wurden auf der Website der entsprechenden Behörde, des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen, mittlerweile, glaube ich, 25 verschiedene Meldungen über die Selbstverpflichtung bezüglich Inverkehrbringen von entsprechenden Schnelltests veröffentlicht.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Josef Ofner zu Wort gemeldet. – Bitte um die Frage.
Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Minister, gerade die Gemeinden sind im Zusammenhang mit den Testungen neben organisatorischen auch mit finanziellen Belastungen konfrontiert: von der Bereitstellung und Verwendung von Infrastruktur über die Bereitstellung von Personal und Büromaterial bis hin zur Bereitstellung – Sie haben es heute angesprochen – vor allem von Beförderungsmitteln, damit auch nicht mobile Bürger an diesen Testungen beziehungsweise an den Impfungen teilnehmen können.
Meine Frage daher: In welcher Form wollen Sie in Abstimmung mit dem Finanzminister beziehungsweise den Ländern den Gemeinden die dadurch entstehenden Kosten ersetzen, ohne dass sie über das Umlageverfahren wieder von diesen mitzutragen sind?
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Wir haben ja grundsätzlich mehrere Unterstützungsformen für die Bundesländer und für die Gemeinden. Mir ist das ein großes Anliegen, denn es geht immer darum, Lasten gemeinsam zu tragen.
Die Gemeinden bringen extrem viel ein: durch ihre organisatorische Tätigkeit, durch ehrenamtliche Tätigkeit et cetera, et cetera. Der Beitrag zur Unterstützung der Bundesländer durch den Bund erfolgt im Wesentlichen durch die Übernahme von dadurch entstehenden Kosten gemäß dem eigens fixierten Kostenersatz durch den Bund.
Zusätzlich ermöglicht der Bund eine Anbindung an ein Datenerfassungssystem, um auch beim Ablauf der Datenerfassung und -einmeldung zu unterstützen. Das Ministerium ist auch in laufendem Austausch mit den Screeningbeauftragten der Bundesländer, um ein zielgerichtetes und an die jeweiligen Bedarfe angepasstes Testangebot sicherzustellen und auch zu schauen, ob dieses in den Gemeinden auch konkret umsetzbar ist und was es braucht, um diese Umsetzung zu erleichtern.
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank, Herr Bundesminister.
Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Andreas Lackner zu Wort gemeldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.
Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Sehr geehrter Herr Minister, welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für die Bundesländer zum Aufbau niederschwelliger Testmöglichkeiten?
Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.
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