BundesratStenographisches Protokoll921. Sitzung, 921. Sitzung des Bundesrates am 28. Jänner 2021 / Seite 62

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so kann man es auch übersetzen; wissenschaftlich ist es der anteriornasale Bereich – oder andere ähnlich minimalinvasive Probenahmen in Verkehr gebracht und mit einer CE-Kennzeichnung gemäß dem Medizinproduktegesetz oder den auf Grundlage der Richtlinie 98/79/EG ergangenen nationalen Vorschriften anderer Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum versehen sein.

Eine Verwendung ist nur zulässig, wenn bei Eigenanwendung ein Sicherheits- und Leis­tungsniveau erreicht wird, das die Funktionstauglichkeit und die Einsatztauglichkeit für den geplanten Zweck gewährleistet, und im Wege einer Selbstverpflichtung die Einhal­tung dieser Anforderungen durch Übermittlung einer entsprechenden Bestätigung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bestätigt wurde.

Zum aktuellen Stand – das ist der Stand vom 27. Jänner – wurden auf der Website der entsprechenden Behörde, des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen, mittler­weile, glaube ich, 25 verschiedene Meldungen über die Selbstverpflichtung bezüglich Inverkehrbringen von entsprechenden Schnelltests veröffentlicht.


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Josef Ofner zu Wort gemeldet. – Bitte um die Frage.


Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Minister, gerade die Ge­meinden sind im Zusammenhang mit den Testungen neben organisatorischen auch mit finanziellen Belastungen konfrontiert: von der Bereitstellung und Verwendung von Infra­struktur über die Bereitstellung von Personal und Büromaterial bis hin zur Bereitstel­lung – Sie haben es heute angesprochen – vor allem von Beförderungsmitteln, damit auch nicht mobile Bürger an diesen Testungen beziehungsweise an den Impfungen teil­nehmen können.

Meine Frage daher: In welcher Form wollen Sie in Abstimmung mit dem Finanzminister beziehungsweise den Ländern den Gemeinden die dadurch entstehenden Kosten er­setzen, ohne dass sie über das Umlageverfahren wieder von diesen mitzutragen sind?


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.


Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Wir haben ja grundsätzlich mehrere Unterstützungsformen für die Bundes­länder und für die Gemeinden. Mir ist das ein großes Anliegen, denn es geht immer darum, Lasten gemeinsam zu tragen.

Die Gemeinden bringen extrem viel ein: durch ihre organisatorische Tätigkeit, durch eh­renamtliche Tätigkeit et cetera, et cetera. Der Beitrag zur Unterstützung der Bundeslän­der durch den Bund erfolgt im Wesentlichen durch die Übernahme von dadurch entste­henden Kosten gemäß dem eigens fixierten Kostenersatz durch den Bund.

Zusätzlich ermöglicht der Bund eine Anbindung an ein Datenerfassungssystem, um auch beim Ablauf der Datenerfassung und -einmeldung zu unterstützen. Das Ministe­rium ist auch in laufendem Austausch mit den Screeningbeauftragten der Bundesländer, um ein zielgerichtetes und an die jeweiligen Bedarfe angepasstes Testangebot sicherzu­stellen und auch zu schauen, ob dieses in den Gemeinden auch konkret umsetzbar ist und was es braucht, um diese Umsetzung zu erleichtern.


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Andreas Lackner zu Wort ge­meldet. – Ich bitte um die Zusatzfrage.


Bundesrat Andreas Lackner (Grüne, Steiermark): Sehr geehrter Herr Minister, welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für die Bundesländer zum Aufbau niederschwelliger Testmöglichkeiten?


Vizepräsident Dr. Peter Raggl: Herr Bundesminister, bitte.


 


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