Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Christian Buchmann: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeantwortungen, jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, der Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Beendigung der Vertretung gemäß Art. 73 Abs. 1 B-VG der Bundesministerin für Justiz, Dr. Alma Zadić, durch den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Mag. Werner Kogler, mit 15. März 2021 und Beendigung der Vertretung gemäß Art. 73 Abs. 1 B-VG des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Rudolf Anschober, durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Leonore Gewessler, mit 15. März 2021 verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilte Mitteilung, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen wird.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangt sind:
1. Anfragebeantwortungen
(Anlage 1) (siehe auch S. 33)
2. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt
Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (1178/A und 725 d.B.)
3. Schreiben des Bundeskanzleramtes
betreffend Beendigung der Vertretung gemäß Art. 73 Abs. 1 B-VG der Bundesministerin für Justiz, Dr. Alma Zadić, LL.M. durch den Vizekanzler, Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, Mag. Werner Kogler mit 15. März 2021 (Anlage 2)
und
betreffend Beendigung der Vertretung gemäß Art. 73 Abs. 1 B-VG des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Rudolf Anschober durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Leonore Gewessler, BA mit 15. März 2021 (Anlage 3)
B. Zuweisungen
1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates
(siehe Tagesordnung) sowie
2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder
(siehe Tagesordnung) sowie
Bericht der Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und Vorhaben des Rates für das Jahr 2021 (Berichtigung der Vorlage) (III-731-BR/2021)
zugewiesen dem Landesverteidigungsausschuss
und
Datenschutzbericht 2020, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-747-BR/2021)
zugewiesen dem Justizausschuss
sowie
Bericht über die Situation und Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen der österreichischen Wirtschaft ("KMU im Fokus 2020"), vorgelegt von der Bundes-ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (III-748-BR/2021)
zugewiesen dem Wirtschaftsausschuss
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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Beschlüsse des Nationalrates beziehungsweise jener Bericht beziehungsweise jener Entschließungsantrag, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.
Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte verfasst.
Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Mag. Christian Buchmann: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Verhandlungsgegenständen Abstand zu nehmen.
Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Präsident Mag. Christian Buchmann: Die Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen haben gemäß § 21 der Geschäftsordnung den Selbständigen Antrag 290/A-BR/2021 betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates eingebracht.
Weiters wurde gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung beantragt, diesen Selbständigen Antrag ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
Ich lasse daher über den Antrag abstimmen, den Selbständigen Antrag 290/A-BR/2021 der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung ohne Ausschussvorberatung unmittelbar in Verhandlung zu nehmen.
Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Danke, das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, den Selbständigen Antrag 290/A-BR/2021 betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung im Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Ich werde daher die Tagesordnung um den gegenständlichen Antrag ergänzen und diesen als 28. Tagesordnungspunkt in Verhandlung nehmen.
Der bisherige Tagesordnungspunkt 28 erhält die Bezeichnung 29.
Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände und den Entschließungsantrag 289/A(E)-BR/2021 der Bundesräte Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bonusticket für in Österreich lebende Menschen, die Urlaub in Österreich machen“ sowie den Selbständigen Antrag 290/A-BR/2021 der Bundesräte Karl Bader, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Christian Buchmann: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 2 bis 4, 8 bis 10, 11 bis 13, 16 und 17, 18 bis 20, 24 und 25 sowie 26 und 27 jeweils unter einem zu verhandeln.
Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann gehen wir so vor.
Ankündigung einer Dringlichen Anfrage
Präsident Mag. Christian Buchmann: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Der Kanzler im Korruptionssumpf“ an den Herrn Bundeskanzler vorliegt.
Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlungen an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.