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Präsident Dr. Peter Raggl: Einen schönen guten Morgen! Hiermit darf ich offiziell die 928. Sitzung des Bundesrates eröffnen. Heute nach diesem wohltuenden, reinigenden Gewitter in Wien darf ich alle recht herzlich hier im Bundesrat begrüßen. Ich darf beson­ders unseren soeben eingetroffenen Vizekanzler Werner Kogler begrüßen – ein herzli­ches Grüß Gott im Bundesrat. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Ich darf, bevor ich offiziell in die Sitzung eingehe, euch alle, liebe Bundesratskolleginnen und -kollegen, die Besucher auf der Galerie und die Zuseher via Livestream begrüßen.

Meine beiden Vizepräsidenten Christine Schwarz-Fuchs und Günther Novak dürfen die nächsten sechs Monate hier im Bundesrat die Sitzungsführung übernehmen. Wir hoffen, dass wir gemeinsam durch eine konstruktive Arbeit hier im Bundesrat unser wunderba­res Österreich voranbringen. (Allgemeiner Beifall.)

Die nicht verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls der 927. Sitzung des Bundesrates vom 24. Juni sind aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Einlauf und Zuweisung

Präsident Dr. Peter Raggl: Hinsichtlich der eingelangten und verteilten Anfragebeant­wortungen,

jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Art. 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsge­setz nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt,

eines Schreibens des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend Ände­rung der Vertretung eines Mitgliedes der Bundesregierung

verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Ebenso verweise ich hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen im Sinne des § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf die gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen, die dem Stenogra­phischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangt sind:

1. Anfragebeantwortungen

(Anlage 1) (siehe auch S. 7)

2. Eingelangter Verhandlungsgegenstand, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2021) erlassen und das Bundesschatzscheingesetz geändert wird (891 d.B. und 952 d.B.)

3. Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes

Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes gemäß Art. 73 Abs. 1 B‑VG betreffend Änderung der Vertretung von Frau Bundesministerin für Frauen, Familie, Ju­gend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab am 14. und 15. Juli 2021 durch den Herrn Bundesminister für Inneres Karl Nehammer, MSc (Anlage 2)

B. Zuweisungen

1. Gesetzesbeschlüsse (Beschlüsse) des Nationalrates

(siehe Tagesordnung) sowie

2. Vorlagen der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder

Verkehrstelematikbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (III-754-BR/2021)

zugewiesen dem Ausschuss für Verkehr

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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Peter Raggl: Weiteres eingelangt ist ein Schreiben des Ministerratsdiens­tes des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt von Bundeskanzler Sebastian Kurz von 11. bis 20. Juli 2021 in den USA bei gleichzeitiger Beauftragung von Vizekanz­ler Mag. Werner Kogler mit seiner Vertretung.

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Eingelangt sind und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Be­schlüsse des Nationalrates beziehungsweise jene Entschließungsanträge, die Gegen­stand der heutigen Tagesordnung sind.

Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschuss­berichte erstattet.

Absehen von der 24-stündigen Auflagefrist

Präsident Dr. Peter Raggl: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte zu den vorliegenden Verhand­lungsgegenständen Abstand zu nehmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnah­me von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zwei­drittelmehrheit angenommen.

Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

Präsident Dr. Peter Raggl: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Peter Raggl, Korinna Schumann, Christoph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen ge­mäß § 66 der Geschäftsordnung des Bundesrates der Antrag auf Abhaltung einer parla­mentarischen Enquete zum Thema „Postcorona – Neue Wertschätzung für den ländli­chen Raum“ eingebracht wurde.

Hierzu wurde gemäß § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates beantragt, diesen Selbständigen Antrag gemäß § 16 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu neh­men.

Ich lasse daher über den Antrag der Bundesräte Peter Raggl, Korinna Schumann, Chris­toph Steiner, Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen, diesen Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsord­nung des Bundesrates ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen, ab­stimmen.

Hierzu ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfor­derlich.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag ihre Zustim­mung erteilen, um ein Handzeichen. – Vielen Dank, das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates ohne Vorberatung durch einen Ausschuss unmittelbar in Verhandlung zu nehmen, ist somit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Ich werde daher die Tagesordnung um den Selbständigen Antrag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Postcorona – Neue Wertschätzung für den ländlichen Raum“ ergänzen und als 15. und somit letzten Tagesordnungspunkt in Ver­handlung nehmen.

Ich habe die zuvor genannten Verhandlungsgegenstände sowie den Selbständigen An­trag auf Abhaltung einer parlamentarischen Enquete auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Peter Raggl: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsich­tige ich, die Debatten über die Tagesordnungspunkte 3 und 4, 9 bis 11 sowie 13 und 14 jeweils unter einem zu verhandeln.

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen somit in die Tagesordnung ein.